Bis heute Sonntagmittag sind die Urnen für drei eidgenössische Vorlagen geöffnet. Am meisten zu reden gab im Abstimmungskampf die Selbstbestimmungsinitiative.
Ein Wahlplakat zur Selbstbestimmungsinitiative hängt in Basel.
In Zürich, Basel und Bern werben Plakate für eine fiktive Menschenrechtsversicherung als Schutz vor den Folgen der Selbstbestimmungsinitiative. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Stimmvolk entscheidet heute Sonntag über die Selbstbestimmungsinitiative.
  • Weiter kommt die Hornkuhinitiative und die Überwachung von Versicherten vors Volk.

Das Stimmvolk entscheidet am heutigen Sonntag über drei eidgenössische Vorlagen: die Selbstbestimmungsinitiative, die Hornkuhinitiative und die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten. Die Urnen sind noch bis am Mittag geöffnet.

Am meisten zu reden gab im Abstimmungskampf die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) der SVP. Diese verlangt, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht immer Vorrang hat, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen.

Die SVP will damit erreichen dass angenommene Volksinitiativen wortgetreu umgesetzt werden müssen, auch wenn sie völkerrechtliche Bestimmungen verletzen. Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative ab.

Kühe mit Hörnern

Beim zweiten Volksbegehren geht es um Kühe. Die Hornkuhinitiative verlangt, dass die Halterinnen und Halter von Kühen, Stieren und Ziegen und Ziegenböcken finanziell unterstützt werden, wenn die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen.

Den Initiantinnen und Initianten aus bäuerlich-ökologischen Kreisen geht es um die Würde der Tiere und um naturnahe Haltung. Der finanzielle Beitrag soll den Zusatzaufwand teilweise abgelten, den Tiere mit Hörnern verursachen. Bundesrat und Parlament sind gegen die Initiative. Sie befürchten, dass Kühe wegen der Hörner wieder vermehrt angebunden gehalten würden.

Überwachung von Versicherten

Die dritte Vorlage ist die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten: Der Bundesrat und das Parlament wollen den Sozialversicherungen ermöglichen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive überwachen zu lassen.

Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung (Suva) hatten schon früher Versicherte observiert. 2016 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch zum Schluss, dass die gesetzliche Grundlage dafür nicht genüge. Die Observationen mussten eingestellt werden. Nun sollen sie wieder möglich werden.

Das Referendum ergriffen hat eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern um die Autorin Sibylle Berg und den Studenten und Campaigner Dimitri Rougy. Die SP und die Grünen unterstützten dieses in der Folge. Aus Sicht der Gegnerinnen und Gegner ist das Gesetz unklar und erlaubt den Detektiven zu viel.

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