Die Menschenrechtslage in der Schweiz präsentiert sich sehr gut. Dennoch gibt es einige Herausforderungen.
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Das Bundeshaus spiegelt sich im Wasserspiel auf dem Bundesplatz. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz setzt 157 von 160 Menschenrechts-Empfehlungen um.
  • In gewissen Bereichen gebe es aber noch immer Herausforderungen.
  • Alle fünf Jahre werden die Uno-Mitgliedstaaten geprüft.

Die Menschenrechtslage in der Schweiz ist insgesamt sehr gut. Das steht im Bericht des Bundesrats, der am Freitag veröffentlicht worden ist und im Oktober dem Uno-Menschenrechtsrat vorgelegt werden soll. In gewissen Bereichen gibt es aber Lücken.

Der Bericht führt die wichtigsten Massnahmen auf, die die Schweiz seit der letzten Bestandsaufnahme vor fünf Jahren ergriffen hat. Von den 160 Empfehlungen, die nach der letzten Überprüfung an die Schweiz gerichtet wurden, sind deren 157 umgesetzt oder auf dem Weg zur Umsetzung.

Beispielsweise hat das Parlament vor einem Jahr die Schaffung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution beschlossen, die 2023 ihre Arbeit aufnehmen soll. Zudem wurde gemäss Bericht der Schutz vor häuslicher Gewalt und die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen verbessert. «Die Schweiz legt grossen Wert auf einen hohen Schutz der Menschenrechte», heisst es in der Zusammenfassung des Berichts. Die Abkürzung LGBTIQ fasst lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Menschen zusammen.

Herausforderungen in bestimmten Bereichen

In gewissen Bereichen stellten sich aber noch immer Herausforderungen, schreibt der Bundesrat. Nicht umgesetzt ist beispielsweise die Empfehlung, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungshilfe einzusetzen.

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Die Menschenrechtslage in der Schweiz ist insgesamt sehr gut - Keystone

Auch die Empfehlung, wonach die Definition von «Staatenlosigkeit» vollständig mit jener aus einer entsprechenden Konvention von 1954 übereinstimmen soll, ist noch offen. Der Bundesrat schreibt, dass der Zugang zu einem Verwaltungsverfahren zur Anerkennung des Status als Staatenloser jeder Person garantiert werde. Es fehlten aber noch Rechtsvorschriften für das Verfahren zur Bearbeitung solcher Anträge. Bund und Kantone seien daran, ein Konzept zu prüfen.

Uno-Mitgliedstaaten werden alle fünf Jahre geprüft

Jeder Uno-Mitgliedstaat wird alle fünf Jahre durch die anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Menschenrechtslage im Land überprüft. Dieses Peer-Review-Verfahren ist eines der wichtigsten Instrumente des Uno-Menschenrechtsrats zur Beobachtung der Menschenrechtslage in der Welt.

Die Staatenberichte der Schweiz sind jeweils das Ergebnis einer breit angelegten Vernehmlassung bei Bund, Kantonen, den ausserparlamentarischen eidgenössischen Kommissionen und bei der Zivilgesellschaft.

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