Schweiz ist Spitzenreiterin bei Folter-Beschwerden bei der Uno
Ein Entscheid der Uno zum Fall einer Aargauer Schülerin sorgt für heftige Reaktionen. Nun zeigt sich, dass die Schweiz die Beschwerdestatistik anführt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Uno stoppte das Sonderschul-Urteil für Aargauer Mädchen.
- Politiker forderten daher Klarheit über die Macht der Uno über Schweizer Gerichte.
- Zahlen zeigen: Die Schweiz führt die Uno-Beschwerdestatistik an.
Der Fall um ein behindertes Mädchen mit Cerebralparese aus dem Aargau sorgt für heftige politische Debatten.
Das Bundesgericht wollte es in eine Sonderschule versetzen. Die Uno verlangt jedoch, dass das Urteil vorerst ausgesetzt wird.
Das Kind soll vorerst also in der Regelschule bleiben. Die Aargauer Behörden wehren sich gegen die Anordnung der Vereinten Nationen.
Schweizer Politiker haben bereits Vorstösse eingereicht und fordern vor allem eins: Aufklärung. Sie stellen grundsätzliche Fragen zur Macht der Uno über Schweizer Gerichte.
Auch in der Nau.ch-Leserschaft wurde der Fall heiss diskutiert. 73 Prozent gaben in einer Umfrage an, dass ein Schulkind mit Cerebralparese nicht die Regelklasse besuchen soll. Diese sei dafür nicht ausgestattet.

Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, bringt der Fall ein Problem an die Oberfläche, das die Schweiz besonders betrifft. Neue Zahlen belegen: Kein Land steht wegen Foltervorwürfen so oft vor Uno-Ausschüssen.
Die Schweiz im internationalen Vergleich
Die Auswertung der Uno-Datenbank rollt eine brisante Erkenntnis auf: In der Kategorie Folter musste sich kein Land öfter verantworten als die Schweiz.
133 Beschwerden gingen in den letzten Jahren ein, so die «Sonntagszeitung». Schweden folgt mit 95 Folter-Beschwerdeentscheiden auf Platz zwei.
Die meisten Klagen stammen von abgewiesenen Asylsuchenden, die mit Uno-Beschwerden ihre Abschiebung verhindern wollen.
Beim Uno-Ausschuss für Kinderrechte sieht es ähnlich aus. Nur gegen Spanien gibt es mehr Entscheide. Auch hier klagen meist minderjährige Asylsuchende. Der Aargauer Fall mit dem behinderten Mädchen ist die Ausnahme.
Insgesamt liegt die Schweiz mit rund 150 Uno-Beschwerdeentscheiden weltweit auf Rang zwei. Nur Belarus – im Gegensatz zur Schweiz eine Diktatur – weist mehr Beschwerden auf.
Kein Hinweis auf mehr Verstösse
Dazu kommen hängige und abgebrochene Verfahren sowie Zwischenentscheide. Es dürften mehrere hundert Beschwerden gegen die Schweiz eingereicht worden sein.
Ein Hauptgrund für die hohen Zahlen sind Nichtregierungsorganisationen. Die Schweiz hat gemäss Studien die höchste NGO-Dichte weltweit.
Und: Die hohe Zahl bedeute nicht mehr Menschenrechtsverstösse, betont Staatsrechtsprofessor Markus Schefer gegenüber der Zeitung.
Staaten der Uno müssen Zusatzprokokoll genehmigt haben
Die vielen Klagen seien «unter anderem ein Zeichen dafür, dass wir in der Schweiz ein gut funktionierendes Rechtssystem haben».
Beschwerden können nur gegen Länder eingereicht werden, die entsprechende Zusatzprotokolle genehmigt haben. Bei der Antifolterkonvention sind das nur rund 100 Länder – darunter auch die Schweiz.













