Bund und Aargauer Behörde uneinig wegen Versetzung in Sonderschule

Keystone-SDA
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Bern,

Trotz Uno-Zwischenentscheid soll eine Aargauer Schülerin mit Behinderung in eine heilpädagogische Sonderklasse versetzt werden. Laut Justizminister Beat Jans sind die vom Uno-Kinderrechtsausschuss angeordneten Massnahmen aber rechtsverbindlich und deshalb umzusetzen.

Die Aargauer Schülerin mit Cerebralparese soll im kommenden Schuljahr eine heilpädagogische Sonderschulklasse im Kanton besuchen. (Archivbild)
Die Aargauer Schülerin mit Cerebralparese soll im kommenden Schuljahr eine heilpädagogische Sonderschulklasse im Kanton besuchen. (Archivbild) - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/BERND WÜSTNECK

Das Aargauer Departement für Bildung, Kultur und Sport habe der Schülerin mit Behinderung einen Platz in einer Sonderschule reserviert. Es werde ein Übertritt auf den Schuljahreswechsel hin angestrebt, hiess es am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zu einem Bericht in der «Sonntags-Zeitung».

Damit werde das Urteil des Bundesgerichts vollzogen, teilte Mediensprecherin Simone Strub Larcher mit. Die Umsetzung erfolge in der Überzeugung, «dass ein spezialisiertes Angebot an einer Sonderschule das Beste für das Kindeswohl ist, sowohl in Bezug auf das Lernen als auch auf die soziale Inklusion».

Anders hatte ein Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen (Uno) befunden. Der hatte angeordnet, das Bundesgerichtsurteil bis zum Ende des laufenden Verfahrens auszusetzen. In der Zwischenzeit solle das Mädchen weiterhin die Regelschule besuchen.

Der Weisung der Uno sei Folge zu leisten, wie aus der Antwort von Bundesrat Jans auf die Frage von SVP-Nationalrat Mauro Tuena hervorging. Der Justizminister betonte vergangenen Montag die rechtliche Verbindlichkeit der vom Uno-Kinderrechtsausschuss angeordneten Massnahmen.

Die Aargauer Behörden sehen das anders: Laut Sprecherin Strub Larcher ist der Entscheid des Uno-Kinderrechtsausschusses nicht verbindlich. Ihrer Einschätzung zufolge dürften mindestens noch zwei Jahre verstreichen, bis ein definitives Urteil vorliegt. Dabei sei die aktuelle Situation aus der Sicht des Kindeswohls auf Dauer «nicht mehr tragbar».

Das spezialisierte Angebot an einer Sonderschule, so die Aargauer Argumentation, sei sowohl in Bezug auf das Lernen als auch auf die soziale Inklusion das Beste für das Wohl der Schülerin. Nicht an allen Schulen gebe es die nötige Ausstattung und spezialisierte Lehr- und Förderpersonen, um Kindern mit schweren Beeinträchtigungen gerecht zu werden.

Die Einschätzung der Behörde teilt der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz «Inclusion Handicap» nicht. Er vertritt die Meinung, dass Kinder mit Behinderungen in der Regel am meisten von der Schule profitieren, wenn sie eine Regelklasse besuchen.

Mit dem Projekt «We claim» engagiert sich «Inclusion Handicap» juristisch für Menschen mit Behinderung und unterstützt die Familie der Schülerin dabei, rechtlich gegen die Versetzung der Schülerin in die Sonderschule vorzugehen.

Kommentare

User #1494 (nicht angemeldet)

Wird wohl Zeit, aus der UNO auszutreten…

User #5262 (nicht angemeldet)

Grundsätzlich - was hat und kann die UNO der Schweiz befehlen??

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