Schweiz ermöglicht risikolose humanitäre Lieferungen in den Iran
Der Bund erschuf zusammen mit amerikanischen und iranischen Behörden einen Zahlungskanal für den Iran. Die Schweiz kann nun Hilfsgüter liefern.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz kann ab sofort die iranische Bevölkerung mit Hilfsgütern beliefern.
- Der Bund erschuf zusammen mit amerikanischen und iranischen Behörden einen Zahlungskanal.
- Die Schweiz will damit die Not der Bevölkerung im Iran mildern.
Schweizer Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalproduktefirmen können ab sofort die iranische Bevölkerung mit Hilfsgütern beliefern. Der Bund hat in Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen und iranischen Behörden einen entsprechenden Zahlungskanal geschaffen.
Am Weltwirtschaftsforum in Davos GR vor Monatsfrist hatte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga bekanntgegeben, dass Verhandlungen über eine verstärkte humanitäre Hilfe im Iran kurz vor dem Abschluss stünden. Die Schweiz wolle die Not der Bevölkerung mildern. US-Präsident Donald Trump habe diese Bestrebungen begrüsst, sagte Sommaruga.
Nun folgen auf die Worte die Taten. Ein Zahlungsmechanismus für humanitäre Lieferungen in den Iran ist am Donnerstag in Kraft getreten. Dies teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco mit. Das «Swiss Humanitarian Trade Arrangement» (SHTA) steht Schweizer Firmen im Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalbereich offen.

Hürden abgebaut
Ziel des SHTA ist, dass diese Unternehmen über einen zuverlässigen Zahlungskanal bei einer Schweizer Bank verfügen. Über diesen muss die Bezahlung ihrer Exporte in den Iran sichergestellt sein. Die iranische Bevölkerung soll so zuverlässig mit Agrarrohstoffen, Nahrungsmitteln, Medikamenten und medizinischen Geräten versorgt werden.
Der Schritt entspreche der schweizerischen humanitären Tradition, schreibt das Seco. Durch die Zusammenarbeit mit den USA ist zudem sichergestellt, dass die Schweiz nicht gegen amerikanische Sanktionen verstösst.
Zuletzt war es für Schweizer Exporteure aufgrund von Rechtsrisiken immer schwieriger geworden, humanitäre Güter in den Iran zu liefern. Solche Lieferungen fallen prinzipiell nicht unter die US-Sanktionen.

Details über Geschäftstätigkeit
Dafür verpflichten sich die am SHTA teilnehmenden Exporteure und Banken, dem Bund detaillierte Informationen über ihre Geschäftstätigkeit und Geschäftspartner im Iran und die durchgeführten Transaktionen zu liefern. Diese werden auch den USA übermittelt.
Am humanitären Zahlungsmechanismus hatten verschiedene Bundesstellen seit über einem Jahr gearbeitet. Ein ähnliches Instrument war für den Iran schon 2016 eingerichtet worden, vor der Lockerung der Sanktionen.