Einem Bericht zufolge hat sich der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine bewährt. In einzelnen Bereichen besteht aber noch Verbesserungspotenzial.
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Geflüchtete Ukrainer, die sich länger als 15 Tage pro Quartal in ihrem Heimatland aufhalten, können unter Umständen ihren Schutzstatus S in der Schweiz verlieren. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine hat sich bewährt.
  • Zu diesem Schluss kommt ein Bericht einer vom Bundesrat eingesetzten Evaluationsgruppe.
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Der Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine hat sich laut einer vom Bundesrat eingesetzten Evaluationsgruppe bewährt. Das Gremium ortet indes Verbesserungspotential in einzelnen Bereichen.

Insbesondere stelle sich die Frage nach Präzisierungen der seit 1998 geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Status S sowie einer allfälligen rechtlichen Verankerung der Koordination mit der EU, hält die Evaluationsgruppe in ihrem Zwischenbericht an Bundesrätin Karin Keller-Sutter fest.

Über die Ergebnisse des Berichts zur erstmaligen Anwendung des Status S für Geflüchtete orientierte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Donnerstag in einer Medienmitteilung.

Klärungsbedarf bei Notfallplanung und Unterstützungsbeiträge

Zusätzlichen Klärungsbedarf ortet die Gruppe auch bei der Notfallplanung und der Unterstützungsbeiträge des Bundes. Zudem müssten verfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Asylgesuchen zum Zeitpunkt der Gewährung und Aufhebung des Status S beantwortet werden.

Auch bei der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie bei den rechtlichen Instrumenten zur Beschaffung von Notunterkünften brauche es zusätzliche Abklärungen.

Ukraine-Flüchtling
Aus der Ukraine geflüchtete Personen erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. - Keystone

Die Gruppe hält weiter fest, dass eine Angleichung der gesetzlichen Grundlagen für den Schutzstatus S an jene für die vorläufige Aufnahme grundsätzlich anzustreben wäre. Insgesamt kommt die Gruppe zum Schluss, dass die erstmalige Anwendung des Status S gut funktioniert hat.

Der Bundesrat hatte am 11. März entschieden, dass Flüchtlinge aus der Ukraine den Schutzstatus S erhalten. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.

Am 9. November verlängerte der Bundesrat den Schutzstatus S um ein weiteres Jahr. Gemäss Zahlen des Staatssekretariats für Migration ist in der Schweiz der Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine seit März bis Mitte September 63'375 Mal gewährt worden.

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