Am Freitag hat das Strafgericht in Basel ihr Urteil im Fall gegen die ehemalige BVB-Führung bekannt gegeben.
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Das Logo der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-Vizedirektor und Ex-Direktor der Basler Verkehrsbetriebe sind verurteilt worden.
  • Sie mussten sich der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung verantworten.
  • Der Verwaltungsratspräsident wurde kostenfrei freigesprochen.
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Der ehemalige Direktor der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und sein Vizedirektor sind am Freitag vom Basler Strafgericht schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet: mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung.

Der ehemalige Verwaltungsratspräsident wurde kostenfrei freigesprochen. Der ehemalige Direktor Jürg Baumgartner wurde zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu 166 Franken verurteilt.

Verwaltungsratspräsident freigesprochen

Sein Vizedirektor muss 60 Tagessätze zu 400 Franken entrichten. Der freigesprochene ehemalige Verwaltungsratspräsident Martin Gudenrath erhält eine Parteientschädigung von 37'000 Franken.

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Der ehemalige BVB-Direktor Jürg Baumgartner in seinem Büro. - keystone

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die drei ehemaligen Führungspersonen bedingte Freiheitsstrafen beantragt: jeweils 15 Monate für den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten sowie den Ex-Direktor. Für den Vizedirektor wurden 13 Monate gefordert.

Die Liste der Vergehen, welche die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt der früheren Führungsriege vorwarf, ist lang. Rechtlich ging es um Verstösse gegen Bestimmungen des Lohn- und Personalgesetzes und der Spesenverordnung des Kantons Basel-Stadt. Die Kaderpersonen hätten bei Spesenbezügen und materiellen Lohnverbesserungen im Fall des Ex-Direktors arg über die Stränge geschlagen.

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