Die Staatsanwaltschaft wirft der ehemaligen Spitze der Basler Verkehrsbetriebe eine lange Liste an Vergehen vor. Es geht um nicht zu rechtfertigende Spesen.
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Das Logo der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab heute Montag steht die ehemalige Spitze der Basler Verkehrsbetriebe vor Gericht.
  • Sie muss sich wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgungen verantworten.
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Die ehemalige Führungsriege der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) muss sich ab Montag vor dem Basler Strafgericht wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung verantworten. Sie hat sich gemäss Anklageschrift mit unlauteren Spesenbezügen und Lohnvorteilen selber bereichert und gegen die Vermögensfürsorge- und Treuepflicht verstossen.

Die Liste der Vergehen ist lang. Diese wirft die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt dem früheren Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath, dem früheren Direktor Jürg Baumgartner und seinem Vize, vor.

Baumgartner erhielt grosszügige Nebenleistungen zum Lohn

Namentlich geht es um Verstösse gegen Bestimmungen des Lohn- und Personalgesetzes und der Spesenverordnung des Kantons Basel-Stadt. Die Vergehen liegen zum Teil über sieben Jahre zurück. Die BVB selber treten vor Gericht als Privatklägerin auf.

In einem schlechten Licht zeigt sich in der Anklageschrift vor allem das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsratspräsident Gudenrath und Direktor Baumgartner. Baumgartner liess sich seinen Lohn mit grosszügigen Nebenleistungen aufwerten. Dazu gehörten eine Dienstwohnung in Basel und ein Dienstwagen für den weiterhin im Kanton Zürich wohnhaften BVB-Direktor.

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Trams der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB). - Keystone

Damit hätten die beiden Führungspersonen gegen die lohn- und personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Stadt verstossen, heisst es in der Anklageschrift. Aber dabei blieb es nicht: Trotz des Dienstwagens liess sich Baumgartner unter anderem Fahrkosten für sein privates Auto entschädigen.

Und schliesslich kamen nicht zu rechtfertigende Spesenabrechnungen in der Höhe von knapp 30'000 Franken dazu. Sowie unlautere Überzeitentschädigungen und Zusatzvergütungen von zusammen weit über 50'000 Franken.

Der Strafprozess ist auf fünf Tage anberaumt.

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