Stadt Luzern

Schulden eintreiben: Mann legt Schafskopf in Briefkasten!

Marie Augustin
Marie Augustin

Luzern,

Ein Luzerner terrorisiert über Jahre hinweg ein Frau, um die Schulden ihres Ehemanns einzutreiben. Mitunter legt er Tierkadaver in ihren Briefkasten.

Briefkasten
Ein Luzerner nutzt horrende Methoden, um eine Geldschuld einzutreiben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau muss jahrelang horrende Aktionen über sich ergehen lassen.
  • Mitunter werden blutige Tier-Körperteile in ihren Briefkasten gelegt.
  • Dies alles, damit ihr Ehemann seine Schulden zurückzahlt.

Jahrelang wird eine Frau von einem Luzerner terrorisiert: «PAY» wird in die Motorhaube ihres Wagens gekratzt, die Reifen ihres Autos werden zerstochen.

In ihrem Briefkasten findet die Frau mehrfach Teile von Tierkadavern. Darunter Innereien, ein blutgetränktes Schafsfell und einen abgetrennten Schafskopf. Jede dieser Aktionen hat als Ziel, ihren Ehemann zur Begleichung seiner Schulden zu bewegen.

Schafskopf Briefkasten Schulden Luzern
Um an sein Geld zu kommen, schreckte der Täter vor nichts zurück. Sogar ein Schafskopf landete im Briefkasten. (Symbolbild) - depositphotos

Wie einem Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen ist, wird der Verantwortliche nun zur Verantwortung gezogen.

Jener war bereits vor dem Kantonsgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden: Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz, Sachbeschädigung, Verunreinigung fremden Eigentums, Drohung, Nötigung und versuchte Nötigung waren ihm vorgeworfen worden.

Alle Schuldsprüche bis auf einen bestätigt

Der Täter hatte von dem Ehepaar gefordert, ihm 100'000 Franken zu überweisen. An die Ehefrau schrieb er in einem Drohbrief, bei ausbleibender Zahlung werde es zu «schmerzlichen Ausgleichsmassnahmen» kommen.

Wurdest du schon einmal bedroht?

Gegen das Urteil des Kantonsgerichts hatte der Luzerner Beschwerde eingereicht, die nun teilweise gutgeheissen wurde. Statt 19 Monaten bedingt gelten nur noch 18 Monate bedingt.

Dass die Geschädigte ihr Fahrzug umparkte, fällt nämlich nicht unter den Nötigungstatbestand, sondern sei ein Schutzmassnahme gewesen.

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Kommentare

Huldrych Ammann

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User #3661 (nicht angemeldet)

Schulden müssen bezahlt werden.

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