Schliessung der Verkaufsläden: Aargau will Betrieben helfen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Nach der Kritik an der Schliessung der Verkaufsläden im Kanton Aargau lockert der Regierungsrat die Voraussetzung für kantonale Härtefallmassnahmen. Der Ablauf der Gesuche für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 200'000 Franken wird vereinfacht.

Coronavirus
Auch das Shoppi Tivoli in Spreitenbach AG muss aufgrund des Coronavirus einen Grossteil der Läden vorübergehend schliessen. - Shoppi Tivoli

Konkret wird die bisher gültige Anspruchsvoraussetzung, dass der Umsatzrückgang im Jahr 2020 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 mindestens 40 Prozent betragen muss, auf 25 Prozent gesenkt. Das teilte der Regierungsrat am Freitag mit.

Im Weiteren prüft der Regierungsrat in Abstimmung mit dem Bund auch Möglichkeiten, die von den staatlichen Anordnungen besonders betroffenen Unternehmen und selbstständig Erwerbende für erlittene Umsatzeinbussen direkt zu entschädigen.

Der Regierungsrat habe Verständnis für die schwierige Situation von vielen Aargauer Unternehmen, Gewerbebetrieben, Organisationen und Institutionen, sagte Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) an der Telefonkonferenz.

Im Kanton Aargau sind die Verkaufsläden seit Montag bis 22. Januar geschlossen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden, die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen. So sind zum Beispiel Möbel-, Kleider- und Schmuckgeschäfte geschlossen.

Der Entscheid des Regierungsrat vom vergangenen Freitag löste beim kantonalen Gewerbeverband, bei der Industrie- und Handelskammer sowie bei den drei bürgerlichen Regierungsparteien SVP, FDP und CVP Kritik aus.

Sie forderten «klare Regeln und weniger Hektik» und verlangten, dass die Massnahmen regelmässig überprüft werden. Die SP sprach von «unverantwortlichen Forderung» und machte sich für angemessene Entschädigungen der betroffenen Betriebe stark.

Der Regierungsrat begründete die Massnahme mit einer «bedrohlichen Überlastung des Gesundheitssystems». Man habe den Beschlüssen die volkswirtschaftlichen Aspekte gegen die Gesamtinteressen des Kantons Aargau und den Schutz der Aargauer Bevölkerung abgewägt.

Angesichts der dramatischen Entwicklung habe der Regierungsrat die Anordnung von weiteren einschneidenden Massnahmen nicht weiter herausschieben wollen und können.

Der Nachbarkanton Solothurn folgte dem Aargau. Vom 27. Dezember an bleiben Einkaufsläden und die Märkte geschlossen. Offen bleiben auch im Kanton Solothurn Lebensmittelläden sowie Geschäfte, die Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs anbieten.

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