Einem Entscheid des Bundesamts für Verkehr zufolge dürfen die SBB die Preise für Bahnstrom im nächsten Jahr erhöhen.
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Das Logo der SBB am Hauptsitz in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kommendes Jahr dürfen die SBB den Bahnstrom um einen Rappen pro Kilowattstunde erhöhen.
  • Zu diesem Entschluss kommt das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Montag.

Die SBB dürfen im kommenden Jahr den Bahnstrom im Regional- und Güterverkehr um einen Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Im Fernverkehr steigt der Preis um drei Rappen. Das hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) beschlossen.

Ende November hatte das BAV bereits eine Preiserhöhung in diesem Ausmass angekündigt. Inzwischen ist eine Mitwirkung zu dieser Preiserhöhung bei interessierten Bundesämtern über die Bühne gegangen. Das BAV hält an seiner Absicht fest, wie es am Montag mitteilte.

Somit steigt der Preis ab Fahrdraht im Regional- und Güterverkehr am 1. Januar von elf auf zwölf Rappen pro Kilowattstunde und im Fernverkehr von elf auf vierzehn Rappen. Die Preiserhöhung erfolgt auf Antrag der SBB.

70 Milliarden Franken mehr für Bahnstrom-Verkauf

Nach BAV-Angaben vom November erhalten die SBB aufgrund der Preiserhöhung im kommenden Jahr 70 Millionen Franken mehr für den Verkauf von Bahnstrom. Diesen Angaben zufolge erwarten die SBB fürs laufende Jahr ein Defizit von 180 Millionen Franken im Bereich Bahnstrom.

Falls die Energiepreise auf hohem Niveau bleiben, will das BAV 2024 den Strompreis im Regional- und Güterverkehr auf das Niveau des Fernverkehrs anheben. Dies, um dem Anliegen Rechnung zu tragen, die Verkehrssparten möglichst gleich zu behandeln. Das sei in der Mitwirkung gefordert worden, schreibt das Bundesamt.

SBB-Energie ist im Auftrag des BAV als Systemführerin für die Bereitstellung und die Lieferung von Bahnstrom verantwortlich. Grösstenteils produziert SBB-Energie laut BAV diesen Strom mit eigenen Wasserkraftwerken.

Bei den SBB hiess es Ende November auf Anfrage, die Erhöhung der Bahnstrompreise werde keine Auswirkungen auf die Billettpreise haben.

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