Dem Sarganser Gemeinderat wurde wegen eines Leserbriefs üble Nachrede vorgeworfen. Vor Gericht wurden die Lokalpolitiker aber freigesprochen.
paris
Hinzu kommen eine Geldstrafe, eine Busse sowie Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von über 30'000 Franken. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Sarganser Gemeinderat antwortete in einem Leserbrief einer Bürgerin.
  • Wegen wertenden Formulierungen sah sie darin mehrfache üble Nachrede und klagte.
  • Das Gericht sprach die Lokalpolitiker frei, die Bürgerin erhält keine Entschädigung.
Ad

Gleich der ganze Gemeinderat von Sargans SG stand am Mittwoch vor Gericht. Wegen eines Leserbriefs klagte eine Sarganserin wegen übler Nachrede. Die fünf Politiker wurden aber freigesprochen. Darüber berichtet «FM1».

Begonnen hatte alles im Februar 2019, als die Sarganserin im «Sarganserländer» mit einem Leserbrief auf einen Bericht der Zeitung reagierte. Die Gemeinde habe das lokale Schotterwerk für den symbolischen Betrag von einem Franken gekauft, behauptet sie. Die Bevölkerung sei darüber nicht informiert worden. Sie sorge sich, dass die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden könnten, sollten beim verwahrlosten Gebäude Kosten anfallen.

Sargans
Die Ortsgemeinde Sargans im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Zwei Tage später rechtfertigte sich der Gemeinderat ebenfalls in einem Leserbrief in der Zeitung, die Vorwürfe stimmten nicht.

Dazu fügte er einige wertende Bemerkungen: «Es gehört zu den Pflichten des Gemeinderates, bei nicht ganz wiedergegebenen Fakten ein paar Augen zuzudrücken.» Fakten seien «wider besseren Wissens» verdreht worden. Der Gemeinderat sei dankbar für kritisch-konstruktive, auf Tatsachen beruhende Rückmeldungen, «Schabernack gehört aber an die Fasnacht».

Sargans
Jörg Tanner, Gemeindepräsident von Sargans SG, und seine vier Gemeinderats-Kollegen wurden freigesprochen. - Keystone

Die angesprochene Sarganserin sah darin Ehrverletzung und zeigte die fünf Gemeinderats-Mitglieder an. Die Gemeinderäte wurden von der Staatsanwaltschaft schuldig gesprochen, zogen das Urteil aber weiter. Sie rechtfertigten sich, dass der Text humorvoll gemeint gewesen wäre. Zudem sei er während der Fasnachts-Zeit publiziert worden.

Schreiben Sie Leserbriefe?

Am Mittwoch erhielten sie vor Gericht Recht: Der Leserbrief müsse als Ganzes betrachtet und nicht auf einzelne Passagen reduziert werden. So sei er nicht ehrverletzend. Die Sarganserin, die je 6700 Franken wegen mehrfacher übler Nachrede gefordert hat, kann das Urteil noch weiterziehen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FasnachtSargansFrankenGerichtFreispruch