Strafe

Rentnerin entgeht in Zürich Strafe wegen «Anfütterung» von Kater

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Eine 68-jährige Frau hat eine Strafe wegen unerlaubtem Füttern des Nachbarskaters abgewendet und ist nun die neue Besitzerin.

Katze im Gebüsch
Katzenfütterungs-Drama: Rentnerin wird neue Besitzerin von «Leo». (Symbolbild) - keystone

Eine 68-Jährige hat am Dienstag eine Strafe wegen «Anfütterung» des Nachbarskaters abwenden können. Sie einigte sich am Bezirksgericht Zürich mit der Besitzerin auf einen Vergleich.

Worin die Einigung besteht, ist nicht bekannt. Am Rand der Verhandlung sagten die Parteien gegenüber den Medien aber, dass die Rentnerin nun die neue Besitzerin von «Leo» ist. Die vorherige Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück.

Anwälte beider Seiten bei Gerichtsverhandlung anwesend

Beide Parteien waren mit Anwälten am Bezirksgericht erschienen. Die Vergleichsverhandlung führte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Gemäss dem nun nichtigen Strafbefehl hatte die Rentnerin «Leo», der im gleichen Haus lebte, über einen Zeitraum von rund 10 Monaten immer wieder gefüttert und in die Wohnung gelassen. Sie tat dies auch, nachdem die Besitzerin ihr das schriftlich verboten hatte.

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Kommentare

User #2630 (nicht angemeldet)

Viele Katzenbesitzer machen die Türe auf und geben dem armen Tier einen Tritt. Darum ist es gut, wenn Nachbarn die Tiere wenigstens etwas füttern

User #5617 (nicht angemeldet)

Nachbars Katze hat in meinem Garten nichts zu suchen...

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