Rentnerin entgeht in Zürich Strafe wegen «Anfütterung» von Kater
Eine 68-jährige Frau hat eine Strafe wegen unerlaubtem Füttern des Nachbarskaters abgewendet und ist nun die neue Besitzerin.

Eine 68-Jährige hat am Dienstag eine Strafe wegen «Anfütterung» des Nachbarskaters abwenden können. Sie einigte sich am Bezirksgericht Zürich mit der Besitzerin auf einen Vergleich.
Worin die Einigung besteht, ist nicht bekannt. Am Rand der Verhandlung sagten die Parteien gegenüber den Medien aber, dass die Rentnerin nun die neue Besitzerin von «Leo» ist. Die vorherige Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück.
Anwälte beider Seiten bei Gerichtsverhandlung anwesend
Beide Parteien waren mit Anwälten am Bezirksgericht erschienen. Die Vergleichsverhandlung führte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Gemäss dem nun nichtigen Strafbefehl hatte die Rentnerin «Leo», der im gleichen Haus lebte, über einen Zeitraum von rund 10 Monaten immer wieder gefüttert und in die Wohnung gelassen. Sie tat dies auch, nachdem die Besitzerin ihr das schriftlich verboten hatte.