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    Rentner wegen Angriff mit Gehstock vor Zürcher Gericht

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Wegen eines Angriffs mit einem Gehstock steht ein Rentner in Zürich vor Gericht. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung und war 4 Monate krankgeschrieben.

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    Das Bezirksgericht Zürich. - sda

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Rentner muss sich wegen eines Angriffs mit einem Gehstock vor Gericht verantworten.
    • Das Opfer wurde schwer verletzt, die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe.
    • Der Mann ist wegen einer Schussabgabe in der Langstrasse auf Bewährung.

    Wegen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand muss sich heute Donnerstag ein 71-jähriger Rentner vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten: Er soll mit seinem Gehstock in einer Denner-Filiale einem Angestellten auf den Kopf geschlagen haben.

    Der Denner-Angestellte hatte den Rentner am 16. Februar 2021 um 20 Uhr kurz vor dem Ladenausgang aufgehalten: Weil er ihn verdächtigte, etwas gestohlen zu haben, wollte er dessen Tasche kontrollieren.

    Daraufhin soll der 71-Jährige gemäss Anklageschrift mit seinem Gehstock, den er mit beiden Händen hielt, ausgeholt und zweimal mit voller Wucht auf den Mitarbeiter eingeschlagen haben. Der Mann erlitt unter anderem eine Schädelprellung und musste über vier Monate krankgeschrieben werden.

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    Eine Einkaufstüte von Denner - Keystone

    Die Staatsanwaltschaft will den Rentner nun hinter Gitter schicken. Sie beantragt eine zu vollziehende Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Darin eingerechnet ist auch der Vollzug einer im Jahr 2019 bedingt verhängten Strafe, wegen einer Schussabgabe an der Langstrasse. Verletzt wurde damals niemand. Die Verteidigung wird ihre Anträge im Verlauf der heutigen Verhandlung stellen.

    Sohn von Rentner auch im Gefängnis

    Der Rentner, der ursprünglich aus dem Kosovo stammt, sorgte schon im Jahr 2020 für Schlagzeilen: Damals war er Zuschauer beim Prozess gegen seinen Sohn. In der Pause hatte er einen anderen Zuschauer geschlagen, so dass ihn das Gericht vom Prozess ausschloss.

    Der Sohn war wegen einer tödlichen Abrechnung auf einem Parkplatz angeklagt. Der heute 38-Jährige erhielt in zweiter Instanz eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung.

    Als er verhaftet wurde, entbrannte im Kanton Zürich eine Debatte über das Sozialhilfesystem, weil der Sohn für sich und seine Familie während Jahren Sozialhilfe bezog und sich gleichzeitig weigerte, an Arbeitsprogrammen teilzunehmen. Seit seinem 12. Lebensjahr stand er mit dem Gesetz in Konflikt.

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