Region Bern: Ex-Gärtner überfällt Frau – Klebeband überführt ihn
Eine 81-jährige Frau wurde von ihrem Ex-Gärtner gefesselt und ausgeraubt. Überführt werden konnte er durch widersprüchliche Alibis und ein Stück Klebeband.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 55-jähriger Kroate wurde zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
- Er fesselte seine ehemalige Arbeitgeberin und raubte sie aus.
- Überführt werden konnte er durch DNS-Spuren auf dem verwendeten Klebeband.
Ein 55-jähriger Kroate wurde diese Woche vom Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der Mann hatte 2017 als Gärtner und Maler für eine alleinstehende Frau gearbeitet und sie zwei Jahre später beraubt.
Wie «Der Bund» berichtet, glaubt das Gericht trotz seiner Beteuerungen und eines vorgelegten Alibis nicht an seine Unschuld. «Wir haben eine DNA-Spur und weitere Beweismittel», sagte Gerichtspräsident Peter Müller.
Klebeband überführte den Täter
Eine entscheidende Rolle spielte ein Stück Klebeband mit der DNS des Angeklagten, das im Haus des Opfers gefunden wurde. Laut Gericht passt dieses Stück genau zu dem Band, das der Täter um den Körper der 81-jährigen Frau gewickelt hatte.
Der Angeklagte behauptete jedoch, dass seine DNS während seiner Arbeit für die Frau auf das Band gelangt sei. Das ist im Sommer 2017 gewesen, im Anschluss wolle er das Klebeband zurück in das Gartenhäuschen gelegt haben.
Wenn das gestimmt hätte, hätte ein möglicher anderer Täter sich erst Zugang zu dem Häuschen verschaffen müssen. Dieses war jedoch unversehrt und verschlossen. Auch hätte das Klebeband hierfür ganze zwei Jahre lang unberührt bleiben müssen. Das Gericht bezeichnete diese Behauptung als «weit hergeholt».
Widersprüche und falsche Alibis
Zusätzlich warf das Gericht dem Angeklagten vor, ein falsches Alibi präsentiert zu haben. Seine Aussagen widersprachen sich in wichtigen Punkten: Er behauptete, im Sommer 2019 in einem Tattoostudio in München einen Plattenboden ersetzt zu haben. Doch der Studiobesitzer widersprach dieser Aussage.
Ein Facebook-Post zeigte zudem, dass die vom Täter vorgeschobenen Arbeiten erst im Jahr 2020 durchgeführt wurden. «Möglicherweise hat er 2020 mitgeholfen, aber sicher nicht 2019», sagte das Gericht.
Die betroffene Frau ist seit dem Überfall gesundheitlich angeschlagen. Sie berichtete vor Gericht von Schlafstörungen und Ängsten. Der Angeklagte muss ihr 1600 Franken Schadenersatz und 5000 Franken Genugtuung zahlen. Auf eine Landesverweisung des Mannes wurde verzichtet.