Vier rumänische Staatsbürger gingen auf Raubtouren durch Einkaufszentren, nun wurden sie verurteilt. Alle erwartet Landesverweise bis zu zehn Jahren.
Wallis Einkaufszentrum Glatt Raub
In dem Walliseler Einkaufszentrum Glatt schlug die Diebesbande insgesamt drei Mal zu. - Alexandra Wey/Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Personen wurden unter anderem zu langen Landesverweisen verurteilt.
  • Sie raubten über drei Jahre hinweg primär teure Kleidung aus Einkaufszentren.
  • Der Wert der gestohlenen Ware beläuft sich auf über 60'000 Franken.

Das Schema war immer dasselbe. Mit Alufolie präparierte Taschen wurden mit Ware befüllt, primär mit teurer Kleidung, und anschliessend aus dem Modegeschäft geschmuggelt.

Ein im Parkhaus vorbereitetes Auto wurde mit dem Diebesgut befüllt und der Ort des Verbrechens gemeinschaftlich verlassen.

Insgesamt wurden so über einen Zeitraum von drei Jahren Kleider und Schuhe im Wert von mehr als 60'000 Franken erbeutet.

Verteidigung handelte Strafmass im Vorfeld aus

Auf die Weise gingen vier rumänische Staatsangehörige (drei Frauen, ein Mann) vor, die nun vor dem Bezirksgericht Bülach zu unterschiedlichen Strafen verurteilt wurden.

Wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, fand die Verhandlung aufgrund der Geständigkeit aller Angeklagten im abgekürzten Verfahren statt.

Die Verteidigung der zwischen 22- und 35-jährigen jüngst Verurteilten einigte sich bereits im Voraus mit der Staatsanwaltschaft auf die Strafe. Seit dreieinhalb Monaten befinden sich die Täter im vorzeitigen Strafvollzug.

Landesverweise für alle Beteiligten

Eine 33-jährige Berufslose muss für 20 Monate ins Gefängnis, ein 35-jähriger Vorarbeiter 16 Monate, jedoch die Hälfte bedingt. Eine 22-jährige Arbeitslose erhielt eine bedingte Strafe von 13 Monaten und 900 Franken Strafe.

Die letzte Angeklagte, eine 23-jährige Kassiererin, muss acht Monate ins Gefängnis sowie acht Monate zusätzlich bedingt bei einer fünfjährigen Probezeit.

Allen vier gegenüber wurden Landesverweise mit einer Dauer zwischen sechs bis zehn Jahren ausgesprochen. Weiterhin müssen sie Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von etwa 5000 Franken tragen und Schadensersatzansprüchen gegenüber den Geschädigten nachkommen. Hauptsächlich aktiv war die Bande im Kanton Zürich und in Basel.

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