Regierung verweigert Genehmigung der Stadtzürcher Jahresrechnung
Der Zürcher Regierungsrat genehmigt die Jahresrechnung 2019 der Stadt Zürich nicht. Grund dafür ist eine ausserordentliche Abschreibung von rund 176 Millionen Franken beim Bettenhaus des Stadtspitals Triemli. Die Abschreibungsmethode widerspreche den Vorgaben des Gemeindegesetzes. Die Stadt prüft nun das weitere Vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadt wird verpflichtet, die Jahresrechnung neu zu erstellen, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Mit der Abschreibung hatte die Stadt den Buchwert des Bettenhauses verringert.
Begründet wurde dies mit der Veränderung der Spitallandschaft und der damit verbundenen Nutzungsänderung der Gebäude. Der Buchwert sei zu hoch und für das Spital nicht tragbar.
Um die Wertminderung zu ermitteln, wählte die Stadt die sogenannte «Discounted Cash Flow»-Methode (DCF-Methode). Diese ist aber laut Regierungsrat nicht zulässig. Um eine Abschreibung vorzunehmen, ist laut Gemeindegesetz entscheidend, einen Vermögenswert zu nutzen.
Eine mangelhafte Rendite oder eine mangelnde Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt aber die Nutzung des Vermögenswerts nicht. Deshalb könne sie auch nicht für eine Wertminderung herangezogen werden.
Der Stadtrat ist dagegen der Auffassung, dass die Wertberichtigung wie auch die für die Berechnung gewählte DCF-Methode nach Gesetz und Verordnung zulässig sind, wie er in einer Stellungnahme schreibt. Der Stadtrat prüft nun den Weiterzug ans Verwaltungsgericht.
Gegen die ausserplanmässige Abschreibung hatte unter anderem die städtische FDP im Sommer 2020 eine Aufsichtsbeschwerde erhoben. Diese hat der Regierungsrat nun aufgrund seines Entscheids als gegenstandslos abgeschrieben. Die FDP fühlt sich bestätigt und reagierte mit Genugtuung auf den «regierungsrätlichen Paukenschlag».