Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent. Für Mieter ist das gleichzeitig eine gute und eine schlechte Nachricht.
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Mieterinnen und Mieter haben noch keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung: Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt vorerst auf dem Stand von 1,5 Prozent. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent.
  • Gestützt auf diesen Referenzwert können die Mieten weder gesenkt noch erhöht werden.
  • Erwartet wird, dass der Referenzzinssatz nächstes Jahr sinkt.

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) heute Montag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im Sommer 2017 gefallen.

Durchschnittszinssatz gesunken

Dem Referenzzinsatz liegt der Durchschnittszinssatz zugrunde. Dieser ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes im September von 1,41 auf 1,39 Prozent gesunken. Und kratzt damit an der Grenze zur nächsten Senkung.

Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist nämlich angezeigt: wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

Seit Einführung noch nie gestiegen

Der Referenzzinsatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Wert ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni 2017 liegt er bei 1,5 Prozent.

Sinkt der Referenzzinssatz nächstes Jahr?

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 2. März.

Beobachtern zufolge stehen die Chancen gut, dass der Referenzzinssatz kommendes Jahr sinkt. Die Migros Bank rechnet etwa damit, dass es schon im Frühjahr so weit sein könnte. Die Zürcher Kantonalbank dagegen erwartet die nächste Senkung im Juni.

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