Referenzzinssatz

    Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Grenchen,

    Seit dem März letzten Jahres liegt der Referenzzinssatz unverändert bei 1,25 Prozent.

    mieter referenzzins
    Schlechte Nachrichten für Mieterinnen und Mieter: Die Mieten dürften schon sehr bald noch weiter steigen. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent.
    • Damit gibt es keinen Anspruch auf Senkung oder Erhöhung der Miete.

    Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.

    Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen. Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,25 von 1,28 Prozent gesunken.

    Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.

    2008 lag der Referenzzinssatz noch bei 3,5 Prozent

    Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für variable Hypotheken. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.

    Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 hatte er noch bei 3,5 Prozent gelegen, danach sank er schrittweise.

    Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. September.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Referenzzinssatz
    10 Interaktionen
    Grenchen
    Referenzzinssatz
    40 Interaktionen
    Neu 1,25 Prozent
    Quickline
    18 Interaktionen
    Tipps für den Alltag

    MEHR REFERENZZINSSATZ

    wohnen
    Tiefes Niveau
    Mieten
    Keine Veränderungen
    Referenzzinssatz
    8 Interaktionen
    Entlastung für Mieter
    Referenzzinssatz
    Unverändert

    MEHR AUS SOLOTHURN

    Witterswil SO
    4 Interaktionen
    Witterswil SO
    Sauriermuseum Bellach
    253 Interaktionen
    5000 Stutz Schaden
    Überwachungskameras Wettingen Schulen
    4 Interaktionen
    Sicherheit