Rechtsverkehr wird in Basel-Stadt auch elektronisch möglich
Der Basler Grosse Rat genehmigt die elektronische Zustellung von juristischen Dokumenten.

Die Zustellung von juristischen Dokumenten wie Verfügungen und Rekursentscheiden sowie die Eingabe von Rekursbegründungen soll auch elektronisch erfolgen können. Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch mit 92 Stimmen bei 1 Enthaltung die entsprechende gesetzliche Grundlage genehmigt.
Der Rechtsverkehr zwischen Privaten und Behörden im internen Verwaltungsverfahren verläuft bisher per Briefpost. Dies soll sich mit der beschlossenen Gesetzesrevision ändern und die Option bieten, solches auch auf elektronischem Weg erledigen zu können.
Eine Verfügung oder ein Rekursentscheid kann künftig mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Empfängers oder der Empfängerin per E-Mail verschickt werden, wie das revidierte Gesetz festhält.
Auf eine Verpflichtung zum digitalen Wandel verzichtet
Auf eine Verpflichtung zum elektronischen Rechtsverkehr für gewisse Anwendergruppen wie etwa Anwältinnen und Anwälte wollte die Regierung in ihrem Antrag an das Parlament zum jetzigen Zeitpunkt jedoch verzichten.