Radikalisierte Französin: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer jungen Frau abgewiesen. Schon im Frühling 2017 wurde sie aus dem Land gewiesen.
radikalisierte französin
Ein Eidgenössisches Verwaltungsgebäude, in dem sich das Bundesamt fuer Polizei Fedpol befindet. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Französin heiratete einen Mann, der Kontakte zu terroristischen Organisationen hatte.
  • Deswegen verfügte das Bundesamt für Polizei im März 2017 ihre Ausweisung.

Ihr Gesuch wurde vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) abgewiesen. Das Amt stützte sich auf Informationen, die es vom Nachrichtendienst des Bundes erhalten hatte (NDB).

Traditionelle Heirat

Gemäss diesen Informationen hatte die junge Französin in einer Moschee traditionell einen Schweizer geheiratet. Er pflegte Kontakte zu Personen, die terroristische Organisationen unterstützten. Dabei handelt es sich um Personen, gegen welche ein Verfahren wegen Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation geführt wurde.

Weiter soll das Paar im Juli 2016 in die Türkei gereist sein, von wo es bereits nach wenigen Tagen zurückkehrte. Eine plausible Erklärung gab es keine. Ein Jahr davor war der Mann in das nordsyrische Rakka gereist, der damaligen Hochburg der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Radikalisierte Französin? Ausweisung

Das Fedpol verfügte im März 2017 die Ausweisung der Französin. Es hielt fest, dass die Frau über ihren Partner Zugang zu einer Gruppe von Islamisten habe. Es sei zu befürchten, dass die Frau ihren Aufenthalt in der Schweiz für Propaganda oder Anschläge missbrauchen könnte. Neben der Ausweisung verfügte das Fedpol eine Einreisesperre von zehn Jahren.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentierte die Französin, dass ein Grossteil der Informationen des NDB falsch seien. Sie brachte vor, sich von ihrem Partner getrennt zu haben. Sie sei schwanger und habe sich vom islamischen Extremismus distanziert.

Zu kurzer Zeitraum für Deradikalisierung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rügen und Vorbringungen der Frau in einem am Mittwoch publizierten Urteil alle abgewiesen. Es hat festgehalten, dass die Informationen des Fedpol ausreichten, um sich ein Bild der Umstände zu machen. Angesichts der Situation sei die Festnahme und sofortige Ausweisung der Frau verhältnismässig gewesen.

Die Richter in St. Gallen unterstreichen, dass der Prozess der Deradikalisierung kaum innerhalb weniger Monate abgelaufen sei. Ausserdem könne die Frau in fünf Jahren ein neues Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung stellen.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann am Bundesgericht angefochten werden.

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