Der 84-jährige Skandalarzt einer Aargauer Praxis darf nicht mehr als Arzt praktizieren. Die Aargauer Regierungsrätin Franziska Roth ist über das Urteil erfreut.
Aargauer Skandalarzt
Skandalarzt aus dem Aargau muss seine Praxis auflösen (Symbolbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Skandalarzt aus dem Aargau wurde verurteilt und muss seine Praxis nun schliessen.
  • Die Aargauer Regierungsrätin Franziska Roth ist froh über das Urteil.

Der Skandalarzt aus Klingnau AG darf nun definitiv keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben. Die Aargauer Praxis muss aufgelöst werden.

Hareshchandra Shah (84) akzeptierte den Entscheid vorerst nicht. Er beschwerte sich beim Regierungsrat des Kantons Aargau. Erfolglos! Seine Praxis muss er in den nächsten 60 Tagen auflösen.

Die Aargauer Regierungsrätin Franziska Roth sagt gegenüber der «az»: «Wir sind froh, dass das Bundesgericht uns recht gegeben hat. Wir hatten dem Arzt ja die Berufsausübungsbewilligung zum Schutz der Bevölkerung entzogen.»

Franziska Roth Aargauer Regierungspräsidentin
im April trat Franziska Roth Aargauer Regierungspräsidentin aus der SVP aus. - Keystone

Franziska Roth lässt weiter verlauten: «Ich erwarte, dass er dieser Pflicht nun nachkommt und seine Praxis auflöst. Selbstverständlich werden wir das überprüfen..»

Der Skandalarzt und seine Vergehen

Der Hausarzt hat illegal Medikamente verkauft. Des weiteren hielt er es nicht für nötig, Fortbildungen zu besuchen. Er wurde im Jahr 2014 deswegen zu einer Geldbusse von 3'000 Franken verurteilt. Drei Jahre später geht die Anklage demselben Sachverhalt zugrunde.

Der Richter des Bezirksgerichts Zurzach verurteilte ihn im März 2016 wegen mehrfacher Missachtung des Betäubungsmittelgesetzes. Darauffolgen zum einen eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zum anderen eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagesansätzen.

Der mehrfache Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz kostet ihn weitere 8000 Franken.

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