Schweiz und Grossbritannien haben im Falle eines No-Deal-Brexit ein Abkommen ausgehandelt. Dieses regelt die Zulassung zum Arbeitsmarkt im jeweils anderen Land.
Brexit Schweiz England
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Grossbritannien arbeiten, sollen auch im Falle eines ungeordneten Brexit bevorzugt behandelt werden. Gleiches gilt für britische Arbeitnehmende in der Schweiz. (Archivbild) - sda
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Falle eines No-Deal-Brexit wurde ein weiteres Abkommen ausgehandelt.
  • Damit sei die Zulassung zum Arbeitsmarkt im jeweils anderen Land geregelt.

Die Schweiz und Grossbritannien haben sich auf ein weiteres Abkommen geeinigt. Im Falle eines ungeordneten Brexit ist die Zulassung zum Arbeitsmarkt im jeweils anderen Land geregelt. Der Bundesrat genehmigte den befristeten Vertrag an seiner Sitzung am Mittwoch.

Das Abkommen soll die Rechts- und und Planungssicherheit für die Schweizer Wirtschaft bei der Rekrutierung von britischen Arbeitskräften gewährleisten. Auch soll dies Schweizer Staatsangehörigen den Zugang zum britischen Arbeitsmarkt sichern. Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch mit.

Zwar gelten nach dem Brexit-Aufschub bis zum 31. Oktober für die Beziehungen der Schweiz mit Grossbritannien (UK) noch immer die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Doch ein sogenannter No-Deal-Brexit könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, hiess es.

«Bevorzugte Zulassung»

Dadurch wäre unter anderem das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht mehr gültig. Auch seien dann UK-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz plötzlich Bürgern von Drittstaaten gleichgestellt. Für Arbeitnehmende aus Grossbritannien gälte dadurch das Ausländer- und Integrationsgesetz.

Mit dem Auffangabkommen soll dieser abrupte Wechsel abgefedert werden. Es sieht im Falle eines ungeordneten EU-Austritts von Grossbritannien bis am 31. Dezember 2020 «eine bevorzugte Zulassung» von Britinnen und Briten für den Schweizer Arbeitsmarkt vor. Dabei würde die Schweiz auf die Prüfung der beruflichen Qualifikationen, des Inländervorrangs und des gesamtwirtschaftlichen Interesses verzichten.

Weiterhin geprüft würden aber die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Auch kämen Kontingente zur Anwendung. Bereits im März suchte der Bundesrat für eine Lösung für den Fall eines No-Deals für Grossbritannien. Mit einer Verordnungsänderung schaffte der Bundesrat ein separates Kontingent von 3'500 Arbeitskräften.

Abkommen nur bei einem No-Deal-Brexit

Grossbritannien verpflichtet sich mit dem Abkommen, Schweizerinnen und Schweizern den gleichen Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Schweizerinnen und Schweizer können sich weiterhin bis zu drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in Grossbritannien aufhalten. Wer länger auf der Insel bleiben will, muss sich registrieren und erhält einen dreijährigen Aufenthaltstitel.

Das Abkommen tritt nur im Falle eines ungeordneten Austritts Grossbritanniens aus der EU in Kraft. Eine Unterzeichnung wäre frühestens ab dem 1. Juni 2019 möglich. Zuvor will der Bundesrat noch die zuständigen Parlamentskommissionen konsultieren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BrexitBundesratMigrationEU