Im Sommer 2019 blockierten Klimaaktivisten den Basler UBS-Hauptsitz. Die fünf Angeklagten stehen nun vor Gericht.
Räumung der Blockade der Aktivisten der Bewegung Collective Climate Justice vor dem Verwaltungssitz der UBS am Aeschenplatz in Basel.
Räumung der Blockade der Aktivisten der Bewegung Collective Climate Justice vor dem Verwaltungssitz der UBS am Aeschenplatz in Basel. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Fünf Klimaaktivisten stehen in Basel vor dem Strafgericht.
  • Sie haben im Sommer 2019 den Eingang des Basler UBS-Hauptsitzes blockiert.
  • Damit wollten sie gegen UBS-Investitionen in fossile Energieträge demonstrieren.

Vor dem Basler Strafgericht hat am Dienstag der Prozess gegen fünf Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten begonnen. Sie hatten im Sommer 2019 an einer Blockade des Basler UBS-Hauptsitzes teilgenommen.

Zu den Verhandlungen vor Gericht kommt es, weil die Beschuldigten Einsprache gegen Strafbefehle der Basler Staatsanwaltschaft vorgenommen haben. Es handelte sich dabei um Geldstrafen von bis zu 150 Tagessätzen zu 30 Franken.

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Demonstration vor dem Basler Strafgericht, vor dem sich fünf Klimaaktivistinnen und -aktivisten wegen einer unbewilligten Kundgebung verantworten müssen. - Keystone

Vorgeworfen werden ihnen unter anderem Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Insgesamt steht in den nächsten Wochen eine ganze Reihe an Verhandlungen in diesem Fall an.

Die Beschuldigten hatten 8. Juli 2019 an einer Aktion der Bewegung Collective Climate Justice den Haupteingang des Verwaltungsgebäudes der UBS am Basler Aeschenplatz blockiert. Mit Anhäufungen von Ästen und Fassadenschmierereien mit Kohle hatten sie gegen Investitionen der Grossbank in fossile Energieträger protestiert. In Zürich hatten Aktivistinnen und Aktivisten gleichzeitig am Hauptsitz der Credit Suisse demonstriert.

UBS zog Strafanträge zurück

Die Anwälte der Beschuldigten beantragten Rückweisung der Strafbefehle an die Staatsanwaltschaft. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass die UBS im Sinne einer Desinteressenserklärung ihre Strafanträge im vergangenen Dezember zurückgezogen hat, wie an der Verhandlung bekanntgegeben wurde.

Die Verhandlung ist auf mehrere Tage angesetzt. Das Urteil soll am 22. Januar verkündet werden.

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