Prozessbeginn gegen Ex-Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Heute Donnerstag beginnt vor dem Bundesstrafgericht der Prozess gegen den Ex-Logistikchef der Kantonspolizei Schwyz. Er soll Munition illegal verkauft haben.

Bundesgericht Bellinzona
Das Bundesgericht in Bellinzona. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei steht vor Gericht.
  • Am Donnerstag beginnt sein Prozess.
  • Er soll Munition auf Kosten der Polizei bestellt und dann privat verkauft haben.

Vor dem Bundesstrafgericht beginnt heute Donnerstag der Prozess gegen den Ex-Logistikchef der Schwyzer Kantonspolizei. Der Angeklagte soll Munition und Material im Wert von rund 180'000 Franken auf Kosten der Polizei bestellt und anschliessend privat verkauft haben. Ihm wird zudem der Verkauf von Waffen im Darknet vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt den Mann, seit mindestens 2009 in seiner Funktion als Leiter der Logistik für die Materialbeschaffung des Schwyzer Polizeikorps Tausende von Munitionspatronen auf Rechnung seiner Arbeitgeberin bestellt zu haben. Die Kantonspolizei hatte jedoch keine Verwendung dafür, wie die BA in der Anklageschrift schreibt.

Angeklagter verkaufte Munition weiter

Vielmehr habe der 59-Jährige die Munition für sich verwendet und im Darknet weiterverkauft. Dort soll der Angeklagte auf seinem Account ab Mitte August bis November 2013 gut 60 Waffen angeboten haben - Revolver, Pistolen und Sturmgewehre.

kantonspolizei schwyz
Ein Beamter der Kantonspolizei Schwyz. (Symbolbild) - Kantonspolizei Schwyz

Allein einem jungen Waffennarr aus Süddeutschland soll der Schweizer sieben Waffen sowie Munition verkauft haben. Der Deutsche übergab bei weiteren Verkäufen die Waffen im Auftrag des Schwyzers an die Käufer, wofür er jeweils eine Provision erhielt. In Deutschland wurden die Taten dieses Mannes in einem separaten Strafverfahren verfolgt.

Missbrauchte Informationen der Schwyer Kantonspolizei

In Zusammenhang mit diesem Verfahren übergab der Angeklagte zwischen Mai 2016 und August 2017 seinem Komplizen gemäss Anklage Informationen der Schwyzer Kantonspolizei. Diese waren von den deutschen Strafverfolgungsbehörden rechtshilfeweise beantragt worden. Der junge Komplize konnte so seine Aussagen anpassen. Zudem erfuhr er, dass die deutsche Polizei ihn mit einem GPS-Ortungssystem und einer Innenraumüberwachung in seinem Auto observierte.

Die BA wirft dem 59-Jährigen mehrfache, gewerbsmässige Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Versuch dazu vor, sowie mehrfache Veruntreuung, mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache ungetreue Amtsführung und mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses. Das beantragte Strafmass will die BA in ihrem Plädoyer bekannt geben. (Fall SK.2020.51)

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