Nationalrats-Kommission hebt Immunität von Wermuth nicht auf

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) hat am Montag einstimmig entschieden, die Immunität von SP-Nationalrat Cédric Wermuth nicht aufzuheben. Der Influencer Joung Gustav hatte Wermuth angezeigt, weil dieser ihn in einem Social-Media-Beitrag mit einer «Neonazi-Bewegung» assoziiert hatte.

    Cédric Wermuth
    SP-Nationalrat Cédric Wermuth. - keystone

    Die IK-N folge in ihrer Beurteilung somit der Praxis, die sie in früheren Immunitätsfällen zur Verwendung sozialer Medien etabliert hat, teilte die Kommission am Montagabend weiter mit. Die Kommission kam zum Schluss, dass die in Frage stehenden Veröffentlichungen auf Instagram und Facebook unmittelbar mit der amtlichen Stellung und Tätigkeit von Cédric Wermuth verknüpft seien.

    Der IK-N-Präsident, der Waadtländer SP-Nationalrat Jean Tschopp, sagte am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die Kommission habe entschieden, dass in diesem Fall das Interesse an der freien Meinungsäusserung höher zu gewichten sei als ein Strafverfahren.

    Der Anzeigeerstatter warf SP-Co-Präsident Wermuth vor, am 30. Mai 2026 auf seinen öffentlich zugänglichen Instagram- und Facebook-Kanälen ein Bild von ihm veröffentlicht und ihn im dazugehörigen Text mit der «Neonazi- und rechtsextremen Bewegung» in Verbindung gebracht zu haben.

    Der Beitrag wurde im Zuge des Abstimmungskampfes zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» veröffentlicht. Unter dem Bild von Joung Gustav schrieb Wermuth unter anderem: «Am 14. Juni entscheidet sich auch, ob die erstarkende Neonazi- und rechtsextreme Bewegung zu den Gewinner:innen gehören.»

    Wermuth löschte den Begriff «Neonazi» im Nachhinein aus seinem Post. In seiner Anhörung vor der IK-N habe Wermuth erklärt, dass er die sozialen Netzwerke für seine politische Tätigkeit nutze, schreibt die Immunitätskommission. Wermuth habe erklärte, seinen Beitrag geändert zu haben, weil die Reaktionen in den Kommentaren von der ursprünglichen Aussage abgelenkt hätten. Diese sei gewesen, dass die Beteiligung eines Influencers, dem mehr als fünf Millionen Menschen folgten, in einem Abstimmungskampf missbräuchlich als «Einfallstor» für Bewegungen wie die «Junge Tat» genutzt werden könne.

    Wermuth sagte am Montag gegenüber Keystone-SDA, dass er sich durch den Entscheid der Kommission bestätigt fühle. Er habe vor der Kommission dargelegt, warum er diesen Post so gemacht habe und er der Meinung gewesen sei, dass diese Einordnung so wichtig gewesen sei.

    Nach der IK-N wird noch die zuständige Kommission des Ständerates, die Kommission für Rechtsfragen (RK-S), das Gesuch der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm prüfen – voraussichtlich im 1. Quartal 2027.

    Kommentare

    User #5716 (nicht angemeldet)

    Vetterliwirtschaft, da macht keiner den anderen weh!

    User #5711 (nicht angemeldet)

    Kommt er wieder davon, wäre es ein SVPler gewesen, wäre die Schlacht eröffnet gewesen. Aber SP deckt sich selber. Hoffentlich wird er nicht wieder gewählt. Er sollte mal richtig arbeiten

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