Prozess zum tödlichen Tauchgang im Rhein –Schuldspruch gefällt

Fiona Christ
Fiona Christ

Zürcher Weinland,

Im Mai 2021 wurde eine Taucherin von einem Kursschiff tödlich verletzt. Das Bezirksgericht Frauenfeld hat nun ein Urteil über den Tauchlehrer gefällt.

Frauenfeld
Hinzu kommen 5460 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2021 wurde eine 29-jährige Taucherin von einem Kursschiff tödlich verletzt.
  • Das Bezirksgericht Frauenfeld hat ein Urteil über den 41-jährigen Tauchlehrer gefällt.

Im Mai 2021 wurde eine 29-jährige Taucherin anlässlich eines Tauchgangs in Diessenhofen TG von einem Kursschiff erfasst und tödlich verletzt. Nach diversen Beweiserhebungen durch die Kantonspolizei geht die Staatsanwaltschaft von einem Missverständnis zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft aus.

Laut dem «Tagblatt» sei jetzt ein Urteil gefällt worden. Der 41-jährige Tauchlehrer müsse sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Staatsanwaltschaft teile mit, dass dieser mehrfach die Sorgfaltspflicht verletzt habe. Die Bewilligung für einen Tauchgang lag zwar vor, galt aber nicht für Tauchgänge auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Thurgau.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie eine Busse von 5000 Franken. Das Bezirksgericht Frauenfeld bleibt aber deutlich unter dem beantragten Strafmass der Staatsanwaltschaft. Der Tauchlehrer erhält keine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, sondern eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 9600 Franken.

Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken, sämtliche Forderungen der Privatklägerschaft und eine Entschädigung von 13‘000 Franken bezahlen. Hinzu kommen die Verfahrens- und Gerichtskosten von insgesamt rund 4500 Franken.

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