Mitte 2016 stürzte ein F5-Tiger-Kampfjet in den Niederlanden ab. Nun vertagt das zuständige Militärgericht die Verhandlung dazu.
tiger kampfjet Schweizer Armee
Ein F5-Tiger-Jet der Schweizer Armee in der Luft. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2016 stürzte ein F5-Tiger-Kampfjet der Schweiz in den Niederlanden ab.
  • Der Verteidiger des Beschuldigten wurde wegen Interessenskonflikten nicht zugelassen.
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Das Militärgericht 2 hat die Verhandlung zum Absturz eines F5-Tiger-Kampfjets der Patrouille Suisse Mitte 2016 im niederländischen Leeuwarden vertagt. Der Verteidiger des beschuldigten Berufspiloten wurde wegen drohender Interessenskonflikte nicht zugelassen.

Das Militärgericht wollte den Fall am Montag im Bundesverwaltungsgericht in St.

Gallen verhandeln. Es blieb aber bei einem kurzen Auftakt. Der Auditor (Ankläger) beanstandete, dass der angeklagte Berufspilot eine Woche vor der Verhandlung seinen Verteidiger ausgewechselt habe.

Tiger Patrouille Suisse
Ein «Tiger F5» der Patrouille Suisse im Einsatz. - Keystone

Beim neuen Verteidiger handle es sich um einen juristischen Berater der Schweizer Luftwaffe. Es bestehe die Gefahr von Interessenskonflikten. Der Anwalt habe nämlich kurz nach dem Flugunfall in den Niederlanden in Absprache mit der Schweizer Luftwaffe mehrere Zeugen befragt.

Die Militärjustiz habe ihn bereits 2016 mit Entscheid des Oberauditors als Verteidiger abgelehnt, erklärte der Auditor. Dass er jetzt nur einmal eine Woche vor der Verhandlung den Fall erneut übernommen habe, sei ein «fragwürdiger Schachzug», fand der Vertreter der Anklage.

Verteidiger verneint Interessenskonflikte

Der Verteidiger verneinte jegliche Interessenkonflikte. Er habe zwar nach dem Tiger-Absturz in Leeuwarden an Befragungen teilgenommen, räumte er ein. Er sei aber nie Vertreter oder Berater der Luftwaffe gewesen. Vielmehr habe er von Anfang an nur den Piloten vertreten.

Das Gericht entschied nach kurzer Beratung, den Verteidiger nicht zuzulassen. Es verschob die Verhandlung auf unbestimmte Zeit und setzte dem Angeklagten eine Frist von zwei Wochen, um einen anderen Verteidiger zu bestimmen. Mit dem Flugzeugabsturz selbst befasste sich das Militärgericht noch nicht.

F5
Der Pilot eines 2016 in den Niederlanden abgestürzten F5-Tiger Flugzeugs der Patrouille Suisse muss sich vor der Militärjustiz verantworten. (Archivbild) - SDA

Der Unfall hatte sich anlässlich der «Netherland Airforce Open Days 2016» in der Nähe des Luftwaffenstützpunkts Leeuwarden (NL) ereignet. Die sechs Tiger-Kampfjets der Patrouille Suisse trainierten ein Standard-Flugprogramm. Im Verlauf des Formationsflugs stellte der beschuldigte Pilot fest, dass er zu schnell flog.

Um dies zu korrigieren, begann er ein sogenanntes Overshoot-Manöver, bei dem er einen zweiten «Tiger» der Formation zweimal von unten kreuzen wollte. Dabei verlor er den zweiten Kampfjet kurz aus den Augen. Es kam zu einer unkontrollierten Annäherung und einer Kollision.

Der beschädigte «Tiger» des Beschuldigten war danach nicht mehr manövrierfähig. Der Pilot betätigte den Schleudersitz, und die unbemannte Maschine stürzte in einen Weiher unmittelbar neben einem Bauernhof, rund sechs Kilometer vom Militärflugplatz entfernt.

Vorwurf: fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material

Der Pilot landete mit seinem Fallschirm in der Nähe der Absturzstelle und durchschlug das Glasdach eines Treibhauses. Der Pilot des zweiten von der Kollision betroffenen «Tiger» konnte die Maschine trotz der Beschädigungen auf dem Luftwaffenstützpunkt Leeuwarden landen.

Die Anklage wirft dem Berufspiloten fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs und fahrlässige Missachtung von Dienstvorschriften vor. Der Beschuldigte habe beim Übungsflug der Patrouille Suisse mit sechs Tiger-Kampfflugzeugen Sorgfaltspflichten verletzt.

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