Am Montag nimmt das Bundesstrafgericht die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen gambischen Innenminister Ousman Sonko wieder auf.
Am Montag geht der Prozess gegen den ehemaligen gambischen Innenminister Ousman Sonko weiter: Opfer demonstrieren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild)
Am Montag geht der Prozess gegen den ehemaligen gambischen Innenminister Ousman Sonko weiter: Opfer demonstrieren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/PABLO GIANINAZZI

Ousman Sonko muss sich wegen zahlreicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Der 54-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Er bestreitet alle gegen ihn gerichteten Anklagepunkte. Am Montag stehen die Plädoyers auf dem Programm. Konkret wirft ihm die Bundesanwaltschaft schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord, Folter und Freiheitsberaubung vor, die sie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einstufte.

Die Taten gehen auf die Jahre 2000 bis 2016 zurück. Die Anklage betrachtet Sonko als Mittäter zusammen mit dem ehemaligen gambischen Präsidenten Yahya Jammeh sowie Sicherheits- und Strafvollzugsverantwortlichen.

Im ersten Teil der Verhandlung im Januar berichteten mehrere private Nebenklägerinnen und -kläger über die unter dem Regime Jammeh erlittenen Folterungen und Misshandlungen. Bei den Ermittlungen zu einem gescheiterten Putschversuch soll Sonko 2006 Verdächtige gefoltert haben.

Angeklagte bestreitet Vorwürfe

Der Angeklagte bestritt jegliche Autorität über die dafür verantwortliche Sondereinheit «Jungler». Dieser werden zahlreiche Folterungen und aussergerichtliche Hinrichtungen vorgeworfen.

Vehement wies Sonko auch von sich, die rechte Hand von Präsident Jammeh gewesen zu sein, auch wenn er lange das Innenministerium Gambias geleitet hatte. Seiner Ansicht nach hatte er die gleiche Stellung wie alle anderen Minister.

Bei seiner Festnahme im Januar 2017 lebte Sonko unbehelligt im Zentrum für Asylsuchende in Kappelen-Lyss BE. Seither verlängerte das Bundesstrafgericht seine Untersuchungshaft regelmässig, zuletzt bis zum Vorliegen eines erstinstanzlichen Urteils. Die Beschwerdekammer des Gerichts ging von Fluchtgefahr aus.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesanwaltschaftVergewaltigungMord