Prozess gegen Eltern und vernachlässigtes Kind hat begonnen
Der Prozess in St. Gallen gegen ein Elternpaar beginnt, welche ihre Tochter vernachlässigten. Unbedingte Geld- und Haftstrafen werden gefordert.

Das Wichtigste in Kürze
- Eltern in St. Gallen sollen ihr Kind vernachlässigt haben und stehen deswegen vor Gericht.
- Die Vernachlässigung soll zum Tod des Mädchens geführt haben.
Am Dienstagmorgen hat in St. Gallen der Prozess gegen ein Paar begonnen, das wegen vorsätzlicher Tötung ihrer gemeinsamen Tochter angeklagt ist. Im August 2015 hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des Kleinkindes gefunden.
Das Kreisgericht Rorschach hat aufgrund des grossen öffentlichen Interesses die Verhandlung in den grossen Gerichtssaal des St. Galler Kantonsgerichts verlegt.
Der Prozess hat mit der Befragung der beiden Beschuldigten begonnen. Die Eltern des toten Mädchens – eine 35-jährige Deutsche und ein 55-jähriger Schweizer – stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und die sozialen Kontakte des einjährigen Mädchens vernachlässigt haben.
Daneben hätten die beiden Eltern gemäss Anklage das Kleinkind mehrmals für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zu Hause gelassen. Diese Vernachlässigungen sollen schliesslich zum Tod des Mädchens geführt haben.
Hohe Freiheitsstrafen gefordert
Die Staatsanwaltschaft erhob im Februar 2018 beim Kreisgericht Rorschach Anklage und gab ihre Anträge bekannt. Die 35-jährige Mutter soll unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren, einer unbedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt werden.
Für den 55-jährigen Vater beantragt die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Jahren und eine unbedingte Geldstrafe.