Privatperson importiert illegal Küken mit Newcastle-Krankheit
30 Küken wurden von einer Privatperson illegal in die Schweiz importiert. Die Tiere wurden eingeschläfert und positiv auf die New Castle-Krankheit getestet.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Privatperson importiere 30 Küken in die Schweiz.
- Die Küken wurden eingeschläfert und auf die New Castle-Krankheit getestet.
- Der Befund des Tests war positiv.
Eine Privatperson hat vor einer Woche 30 Küken illegal in die Schweiz importiert. Die Tiere wurden daraufhin eingeschläfert und auf die hochansteckende Newcastle-Krankheit hin untersucht. Der Befund war positiv.
Die Behörden haben den betroffenen Betrieb im Tessin gesperrt, um eine allfällige Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mitteilte.
Die Behörden gehen davon aus, dass das Virus auf eine Impfung der Küken in Italien zurückzuführen ist. In der Schweiz ist es verboten, Tiere gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Grund dafür ist, dass die Schweiz offiziell als Newcastle-frei anerkannt ist.
Krankheit kann tödlich sein für Tiere
Die durch das Virus verursachte Newcastle-Krankheit gilt als hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Betroffen sind vor allem Hühnervögel, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel.
Eine Ansteckung kann symptomlos verlaufen, aber auch schwere gesundheitliche Konsequenzen für infizierte Tiere haben. Die von der Krankheit betroffenen Tiere legen weniger oder gar keine Eier mehr. Oder Eier mit zu dünner und verfärbter Schale.
Wenn Menschen direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, kann das Virus auch sie angreifen. Sie leiden dann an einer Bindehautentzündung.

In der Schweiz war seit Beginn des Jahres in mindestens zwei Betrieben die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus in den Betrieben in Niederglatt ZH und im Kanton Jura wurden wieder aufgehoben.
Wenn Nutztiere oder Haustiere in die Schweiz eingeführt werden, braucht es dafür entsprechende Papiere. Je nach Herkunftsland ist sogar eine Bewilligung nötig. Illegal eingeführte Lebewesen können die Gesundheit hiesiger Tiere gefährden, wie das BLV schreibt.








