Die Newcastle-Krankheit hat sich im Jura nicht weiter ausgebreitet. Daher hat der Bund die Schutzmassnahmen für Geflügelbetriebe wieder aufgehoben.
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Die Hühner werden nach dem Ausbruch der hochansteckenden Newcastle-Krankheit in der installierten Schutzzone untersucht. - sda - Keystone/MICHAEL BUHOLZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Massnahmen gegen die Newcastle-Krankheit im Jura wurden aufgehoben.
  • Die Seuche hat sich unter den Geflügelbetrieben nicht weiter ausgebreitet.
  • Im März war das Virus auf einem Betrieb in Develier JU nachgewiesen worden.

Die Behörden haben die Massnahmen in Zusammenhang mit der hochansteckenden Newcastle-Krankheit im Kanton Jura aufgehoben. Die Mitte März in einem Geflügelbetrieb in Develier nachgewiesene Tierseuche hat sich nicht ausgebreitet.

Die Krankheit wurde durch Tauben in den Betrieb eingeschleppt, wie die Staatskanzlei des Kantons Jura am Mittwoch auf ihrer Website mitteilte. Die infizierten Tiere – im März war die Rede von 15'000 Legehennen – mussten getötet werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind nun wieder erlaubt.

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Ein weisser Hahn steht in einer Schar von braunen Hühnern. (Symbolbild) - dpa

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte im März eine Schutz- und Überwachungszone von mehreren Kilometern eingerichtet, um dem Ausbruch zu begegnen. Der betroffene Betrieb wurde gesperrt.

Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit trat im Januar 2022 im Kanton Zürich auf. Seit dem Jahr 2017 war die Schweiz frei von der Seuche.

Auch wilde Vögel betroffen

Von der Newcastle-Krankheit sind vor allem Hühnervögel betroffen, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel. Eine Ansteckung kann symptomlos verlaufen, aber auch schwere gesundheitliche Konsequenzen für infizierte Tiere haben. Die von der Krankheit betroffenen Tiere legen weniger oder gar keine Eier mehr oder Eier mit zu dünner und verfärbter Schale.

Die durch ein Virus verursachte Krankheit gilt als hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Personen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten. In seltenen Fällen könne bei Personen, die sehr engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern gilt als unbedenklich.

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