Am 21. Januar 2022 wurde in einem Geflügelbetrieb in Niederglatt die Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Neerach fällt in die Schutz- und Überwachungszone.
Vogelgrippe H5N1
Hühner vor einem Stall. (Symbolbild) - dpa
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Wie die Gemeinde Neerach mitteilt, sind in Niederglatt in einer Geflügelhaltung am 21. Januar 2022 mehrere Tiere positiv auf die hochansteckende Newcastle-Krankheit getestet worden.

Der Betrieb wurde umgehend für den Tier- und Warentransport gesperrt, die Sanierung des Legehennenbestands ist im Gange. Um den Bestand ist eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet worden. Die Gemeinde Neerach fällt in die Überwachungszone und teilweise auch in die Schutzzone.

Es bestehen Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche

Es ist zu beachten, dass für die Geflügelhaltungen verschiedener Gemeinden nun Massnahmen infolge Kontroll- oder Beobachtungsgebiet wegen Vogelgrippe besteht und zusätzlich nun Massnahmen wegen Newcastle-Krankheit eingehalten werden müssen. In der Schutz- und in der Überwachungszone gelten strenge Vorschriften für die Geflügelhaltenden, um eine Verschleppung der Krankheit zu verhindern.

Die in diesem Zusammenhang erlassene Allgemeinverfügung, aus welcher die Massnahmen für die Geflügelhalter im Einzelnen hervorgehen, können auf der temporären Spezialseite des Kantons Zürichs eingesehen werden.

Geflügelhaltungen müssen gemeldet werden

Noch nicht beim Veterinäramt angemeldete Geflügelhaltungen, auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen, müssen sich auf der Webseite des Kantons registrieren. Das geht ganz einfach online: Über die Webseite des Kantons Zürich in der Rubrik «Umwelt & Tiere» mit einem Klick auf «Tiere» gelangt man mit einem weiteren Klick zur Seite für die «Registrierung von Tieren». Die Bevölkerung wird gebeten, mitzuhelfen, Geflügelhaltende in der Gemeinde auf die Registrierungspflicht gemäss Tierseuchengesetzgebung aufmerksam zu machen.

Besondere Vorsicht gilt für Tierkörpersammelstellen

Wer eine Kadaversammelstelle betreibt, wird gebeten, dem Einhalten der Hygienemassnahmen besonderes Augenmerk zu schenken. Die strikte Einhaltung dieser Vorsichtsmassnahmen ist ein wichtiges Element der Vorsorge gegen Tierseuchen allgemein und auch bezüglich der Newcastle-Krankheit. Ebenfalls wird um sofortige Meldung beim Veterinäramt gebeten, sollten mehrere tote Hühner oder anderes Geflügel abgegeben werden, sodass das Nötige veranlasst werden kann.

Der Zutritt zu Geflügelhaltungen ist zu untersagen. Die Vorlage für einen Aushang am Hühnerhaus geht an alle Geflügelhaltenden und kann gerne auch durch die Gemeinden abgegeben werden. Die Vorlage findet man ebenfalls auf der Spezialwebseite des Kantons. Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der Seite Gemeinde. Dort kann die Bevölkerung in einem PDF die Schutz- und Überwachungszone einsehen.

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