Der Presserat hatte bei mehreren Medien aus der Schweiz etwas auszusetzen. Dabei ging es unter anderem auch um eine Berichterstattung zur Corona-Pandemie.
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Schweizer Zeitungen an einem Ständer an der Universität St. Gallen. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Medien wurden vom Presserat gerügt.
  • Betroffen sind die «Basler Zeitung», die «Jungfrau-Zeitung», «20Minuten» und der Teletext

Der Presserat sieht durch die Berichterstattung der «Basler Zeitung» über die Spitallisten beider Basel die Wahrheitspflicht verletzt. Auch die «Jungfrau-Zeitung», «20Minuten» und der Teletext wurden vom Presserat gerügt.

Im Artikel der «Basler Zeitung» mit dem Titel «Willkür auf dem Gesundheitsamt» wurde den Gesundheitsdirektoren der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorgeworfen, bei Leistungsverträgen öffentlich-rechtliche gegenüber privaten Spitälern zu bevorzugen. Der Text erschien am 4. März 2021 in der gedruckten Ausgabe sowie auf dem Onlineportal «bazonline.ch».

Der Presserat hat nun eine Beschwerde dagegen teilweise gutgeheissen. Der Vorwurf der Willkür wiege schwer, er sei jedoch nicht hinreichend belegt. Dagegen sah die Mehrheit der zuständigen Kammer in der Behauptung, die Behörden griffen zu Tricks und hätten auf der Spitalliste ein «Phantomspital» erfunden, um dem Basler Unispital lukrative orthopädische Eingriffe zuzuschanzen, keine Verletzung der Wahrheitspflicht.

Das Medienhaus TX, zu dem die «Basler Zeitung» gehört, hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Behörden hätten ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Begriff «Phantomspital» sei zudem gerechtfertigt.

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Ein Fotoreporter. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Ganz oder teilweise gutgeheissen hat der Presserat zudem Beschwerden gegen die «Jungfrau Zeitung», «20 Minuten» sowie den SRF-«Teletext».

Im Falle der «Jungfrau Zeitung» ging es um einen bezahlten Artikel über ein Autohaus in Frutigen. Dieser war nach Einschätzung des Presserats ungenügend als Werbung gekennzeichnet.

«20 Minuten» wurde zweimal gerügt: Zum einen, weil bei der Berichterstattung über ein Tötungsdelikt an einer Frau in Emmenbrücke LU im Juli 2021 zu viele Details über einen Tatverdächtigen genannt worden seien, so dass dieser auch für Personen ausserhalb seines Umfelds identifizierbar gewesen sei. Nicht verletzt sieht der Presserat in diesem Fall hingegen die Unschuldvermutung. Anders als vom Beschwerdeführer behauptet sei zudem die Privatsphäre des Verdächtigen nicht verletzt worden.

Falscher Schluss gezogen

Bei der zweiten Rüge gegen «20 Minuten» geht es wie bei jener an die Adresse des «Teletext» um die Berichterstattung zur Corona-Pandemie. Beide Medien hatten aus Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom Oktober 2021, wonach sieben Prozent der seit Januar desselben Jahres an Covid-19 Verstorbenen vollständig geimpft waren, fälschlicherweise den Schluss gezogen, bei den restlichen 93 Prozent müsse es sich um Ungeimpfte handeln.

Beiden Medien wirft der Presserat zudem vor, die entsprechenden Meldungen zu spät berichtigt zu haben. Der Beschwerdeführer hatte «20 Minuten» und «Teletext» darüber hinaus vorgeworfen, Tatsachen entstellt zu haben. In diesem Punkt wies der Presserat seine Beschwerde ab.

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