Presserat rügt «Blick» wegen ungenügender Angaben bei AfD-Umfrage
Die Schweizer Medienethikkommission rügt die Zeitung «Blick» wegen fehlender Quellenangabe – ein Entscheid, der am Freitag publik wurde.

Der Presserat rügt die Zeitung «Blick» wegen ungenauer Angaben in einem Online-Artikel über Umfragewerte der Partei AfD in Deutschland. Dabei habe die Redaktion gegen die Pflicht zur Quellenangabe verstossen, wie das Ethikorgan der Schweizer Medien in einem am Freitag bekannt gewordenen Entscheid festhielt.
Die Online-Ausgabe des «Blick» hatte im Juli 2023 über eine wöchentliche Parteienumfrage in Deutschland berichtet. Dabei landete die Alternative für Deutschland auf dem zweiten Platz. Eine Beschwerde bemängelte, die Redaktion habe die Umfrage falsch zitiert und das Gebot der Wahrheitssuche bei Umfragen verletzt.
Falsches Zitat oder Nachlässigkeit?
Den Vorwurf des Falschzitats in Bezug auf den Wähleranteil der Grünen als Verstoss gegen die Wahrheitspflicht wies der Presserat zurück. Die Online-Redaktion habe sich auf einen Bericht der deutschen Zeitung «Bild» gestützt und den falschen Wähleranteil von dort übernommen, die spätere Berichtigung allerdings übersehen. Das sei eine Nachlässigkeit und kein Verstoss.
Den Teil der Beschwerde wegen der mangelhaften Information über die Grundlagen der Umfrage hiess der Presserat hingegen gut. Seinen Angaben zufolge fehlten Angaben zum Befragungszeitpunkt, der Zahl der Befragten, der Fehlertoleranz, der Auftraggeberin oder dem beauftragten Institut.
Diese Informationen brauche die Leserschaft aber, um die Aussagekraft einer Umfrage einschätzen zu können. Blick-Online habe somit gegen die Pflichten bei der Verwendung von Meinungsumfragen verstossen.