Presserat: Fakten müssen auch in einem Kommentar stimmen
Trotz grundsätzlicher Kommentarfreiheit müssen Fakten in Medienkommentaren stimmen.

Der Presserat hat laut Mitteilung vom Dienstag eine Beschwerde gegen das Internetportal Watson.ch teilweise gutgeheissen. Dieses hatte in einem Kommentar ohne aktuelle Belege behauptet, dass es eine Unterstützung des Kriegs in der Ukraine durch die SVP oder die «Weltwoche» gebe.
Der umstrittene Kommentar wurde am Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24. Februar 2022 veröffentlicht. Der Beitrag von Philipp Löpfe hatte den Titel «Wladimir Putin gewinnt die erste Propaganda-Schlacht – dank der Rechten». Im Lead hiess es: «Ob SVP oder Weltwoche, ob Republikaner oder Fox News: Sie alle stehen stramm hinter dem russischen Präsidenten und seinem absurden Krieg.»
Eine Person reichte dagegen beim Presserat Beschwerde ein. Sie kritisierte, die Behauptung im Text sei absurd und faktenfrei. Der Autor wolle offensichtlich eine unliebsame Partei beschmutzen.
Watson.ch-Chefredaktor Maurice Thiriet entgegnete, in der Schweizerischen Volkspartei hätten ranghöchste Exponenten aus der Bundesversammlung und dem Präsidium wie Roger Köppel, Andreas Glarner und Christoph Blocher verschiedentlich verlauten lassen, dass die russische Aggression auch ihr Gutes habe. Thiriet verwies auf Editoriale von Köppel in der «Weltwoche» und von Blocher in seinen Gratiszeitungen sowie auf einen Artikel Glarners in der «Schweizerzeit».
Der Presserat stellte in seinen Erwägungen fest, dass die erwähnten Aussagen von SVP-Exponenten und in «Weltwoche»-Beiträgen dahingehend interpretiert werden können, dass darin tatsächlich ein gewisses Verständnis für die Haltung Putins zum Ausdruck gebracht werde. Im Ergebnis sei eine Kriegsunterstützung durch SVP oder die «Weltwoche» zum Zeitpunkt der Publikation des Kommentars mit diesen Beispielen aber nicht belegt. Die Wahrheitspflicht sei verletzt und Tatsachen seien entstellt worden.
Wenn der Autor Aussagen von Grüter und Köppel zitiere, die vor Kriegsausbruch gemacht wurden, können diese aus Sicht des Presserats genauso wenig als Beleg für die Kommentaraussage dienen wie diejenigen, welche Chefredaktor Thiriet ins Feld führte. Diese seien erst nach Erscheinen des Kommentars publiziert worden, schrieb der Presserat.






