Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskasse, verteidigt das neue Gesetz der Überwachung von Sozialversicherten. Die Gegner, welche mit einem Referendum gegen das Gesetz vorgehen, finden, dass damit die Privatsphäre der Menschen aufs Gröbste verletzt wird.
Überwachung
Eine öffentliche Überwachungskamera. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Andreas Dummermuth, Präsident der Ausgleichskasse, verteidigt das neue Gesetz zur Überwachung der Sozialversicherten.
  • Die Sozialversicherungen seien kein Selbstbedienungsladen, sagte Dummermuth.
  • Die Gegner finden jedoch, dass das Gesetz die Privatsphäre der Menschen aufs Gröbste verletzt.

Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskassen, verteidigt das neue Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten. Jeder mögliche Fall von Missbrauch werde konkret angeschaut, erklärte er in einem Interview.

«Sozialversicherungen sind kein Selbstbedienungsladen», erklärte Dummermuth in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF. Das System sei die teuerste Infrastruktur hierzulande. Jeder vierte Franken, der geschaffen werde, fliesse dahin.

Dummermuth stellte klar, dass die allermeisten Menschen Anrecht auf die Leistungen aus den Sozialversicherungen hätten.

Referendum einer Bürgergruppierung

Letzte Woche hat die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten begonnen.

Das von den eidgenössischen Räten im beschleunigten Verfahren bewilligte Gesetz stelle die Bevölkerung unter Generalverdacht, und die Privatsphäre der Menschen werde aufs Gröbste verletzt, argumentiert die Gruppierung.

Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen. Die Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die Unfall-, die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung.

Neben Bild- und Tonaufnahmen sind auch technische Instrumente zur Standortbestimmung erlaubt. Gemeint sind vor allem GPS-Tracker, die an Autos angebracht werden. Anders als bei den Bild- und Tonaufnahmen braucht es dafür eine richterliche Genehmigung.

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