Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen wieder möglich

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Bern,

Seit Montag können nachobligatorische Schulen wie Berufsschulen und Gymnasien den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Die Abstandsregel von zwei Metern muss nicht mehr konsequent eingehalten werden.

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Schüler an der Kantonsschule Glarus. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Im neuen Schutzkonzept des Bundesamtes für Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für nachobligatorische Schulen heisst es, dass «wann immer möglich» der Abstand von zwei Metern in den Unterrichtsräumen und bei allen übrigen interpersonellen Kontakten eingehalten werden soll«.

Weiterhin gelten bei Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe und der Weiterbildung auch die Hygienemassnahmen, wie das BAG am Freitag mitteilte.

Bislang galt für nachobligatorische Schulen, dass der Abstand von zwei Metern «konsequent eingehalten werden muss». Der Satz mit dem teilweisen Präsenzunterricht wurde aus dem Konzept gestrichen. Damit können Berufsschulen und Gynmasien ab sofort wieder auf Präsenzunterricht setzen.

Als wichtig erachtet es das BAG, Unterrichtsräume regelmässig und ausgiebig zu lüften. Zudem soll das Wechseln der Unterrichtsräume soweit möglich vermieden werden. «Das Vorhandensein eines auf die jeweilige Bildungseinrichtung bezogenen und auf deren Gegebenheiten abgestimmten Schutzkonzeptes ist eine Voraussetzung für den Präsenzunterricht respektive Präsenzlehrveranstaltungen», schreibt das BAG.

Die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner hatte Ende Mai die zuvor geltenden Vorgaben des Bundes für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes an den Gymnasien und Berufsfachschulen kritisiert. «Die Vorgaben sind so streng, »dass wir an den Mittel- und Berufsfachschulen ab dem 8. Juni nur einen reduzierten Präsenzunterricht anbieten können«, sagte Steiner damals. Angesichts der Lockerungen in zahlreichen anderen Bereichen sei dies unverständlich.

Bislang galt für nachobligatorische Schulen, dass der Abstand von zwei Metern «konsequent eingehalten werden muss». Dies hätte gemäss dem ursprünglichen Schutzkonzept Präsenzunterricht nur teilweise ermöglicht.

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