Post speichert App-Ablehnung am Schalter zehn Jahre lang
Wer am Postschalter eine Papierquittung anstatt App-Bestätigung will, wird trotzdem erfasst. Die Post speichert die Ablehnung ihrer App während zehn Jahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Post erfasst am Schalter, ob Kundinnen und Kunden Interesse an ihrer App haben.
- Auch ein «kein Interesse» wird im Kassensystem gespeichert.
- Der Vermerk bleibt zehn Jahre gespeichert und kann unter Umständen einer Person zugeordnet werden.
Wer am Postschalter eine Sendung aufgibt oder ein Paket abholt, kennt die Frage möglicherweise: Soll die Quittung direkt in der Post-App hinterlegt werden?
Wer ablehnt, erhält weiterhin einen Papierbeleg. Doch damit ist die Sache nicht erledigt.
Die Post registriert nämlich, ob Kundinnen und Kunden Interesse an ihrer App haben – oder eben nicht.

Das zeigt eine Quittung, die Nau.ch vorliegt. Darauf steht als eigener Posten: «Kein Interesse PostApp (2)».
Vermerk auf Quittung ist ein Fehler
Die Post bestätigt auf Anfrage, dass dieser Vermerk seit einigen Monaten auf Papierquittungen und digitalen Belegen erscheint. So vorgesehen sei das allerdings nicht.
«Dass dieser Eintrag auf der Quittung ausgewiesen wird, ist ein Fehler», teilt die Post mit. Man werde dies korrigieren.
Die Erfassung selbst ist hingegen beabsichtigt. Die Post spreche ihre Kundschaft am Schalter vermehrt auf die Vorteile der App an. Anschliessend werde erhoben, ob Interesse daran bestehe.
Damit wolle man die eigenen Angebote und Dienstleistungen besser auf die Kundenbedürfnisse ausrichten.
Post speichert Information zehn Jahre
Die Angabe wird laut Post auch im Kassensystem gespeichert. Der Vermerk wird grundsätzlich einem konkreten Kundengeschäft zugeordnet.
Werden dabei Kundendaten erhoben, kann die Transaktion auch einer bestimmten Person zugeordnet werden.
Das sei etwa der Fall, wenn eine Kundin oder ein Kunde mit einer Abholeinladung in die Filiale komme.
Die Post betont, dass die Vermerke nur anonymisiert ausgewertet würden. Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehe das Unternehmen nicht.
Gespeichert bleibt die Information trotzdem während zehn Jahren.
Datenschutz: Ablehnung kann einer Person zugeordnet werden
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kann den konkreten Fall ohne Untersuchung nicht abschliessend beurteilen.
Er hält aber gegenüber Nau.ch fest: Wird die Angabe «Kein Interesse PostApp» mit einer bestimmten Kundin oder einem bestimmten Kunden verknüpft, gilt sie als Personendatum. Also als Information, die einer Person zugeordnet werden kann.
Laut EDÖB ist diese Erfassung grundsätzlich durch die Datenschutzerklärung und die AGB der Post abgedeckt.
Die Post darf die Daten jedoch nur so lange speichern, wie sie dafür einen nachvollziehbaren Zweck hat. Danach müssen sie gelöscht werden – ausser eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht verlangt etwas anderes.
Keine Messung der Mitarbeitenden
Laut Post dient die Erfassung nicht dazu, die Leistung oder Zielerreichung einzelner Mitarbeitender zu messen.
Auch die Papierquittung soll nicht verschwinden. Kundinnen und Kunden könnten weiterhin wählen, ob sie einen Papierbeleg, einen digitalen Beleg oder beides erhalten möchten.
Dass ein «kein Interesse» sichtbar auf der Quittung landet, soll hingegen bald der Vergangenheit angehören.











