Post erfüllt Vorgaben für Grundversorgung im Zahlungsverkehr
Im vergangenen Jahr haben in allen Kantonen mindestens 96,1 Prozent der Bevölkerung Zugang zu den Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs der Post gehabt. Damit übertraf diese den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert von 90 Prozent deutlich. Die Post hat ihren Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr damit vollumfänglich erfüllt.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) teilte am Donnerstag weiter mit, dass je nach Kanton zwischen 96,1 und 100 Prozent der Bevölkerung Dienstleistungen des Barzahlungsverkehrs innerhalb von höchstens 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichen konnten. Damit übertraf die Post den gesetzlichen Mindestwert von 90 Prozent deutlich. Auf nationaler Ebene betrug der Anteil 98,3 Prozent.
Im vergangenen Jahr wurden laut Medienmitteilung erneut weniger Kundinnen und Kunden am Postschalter bedient. Die Anzahl der in Papierform am Schalter ausgeführten Zahlungsaufträge sank im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 10,9 Prozent (-11,2 Prozent im Jahr 2024). Bei der Post getätigte papierbasierte Überweisungen auf Konti von Dritten machten weniger als 0,6 Prozent aller verarbeiteten Zahlungsaufträge aus. Im Gegenzug stieg der Anteil an elektronischen Überweisungen auf 99,1 Prozent (98,8 Prozent im Jahr 2024).
Die Post verfügte 2025 über 5045 Zugangspunkte (5003 im Jahr 2024), davon 718 Poststellen (-47) und 1264 Agenturen (+34). Darüber hinaus konnte in nunmehr 1922 Regionen der Hausservice genutzt werden (+11).
Um flexibler auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen zu können, stellte die Post zudem 1141 Automaten wie MyPost24 oder andere Abhol- und Annahmestellen bereit.
PostFinance betrieb laut den aktuellen Angaben alle 33 bestehenden Filialen weiter (keine Veränderung gegenüber 2024). Die Bargeldnutzung war weiter rückläufig, während gleichzeitig die Zahl der Postomaten 2025 von 777 auf 745 sank.






