Ein Polizist verhaftet einen Kapitän auf dem Zürichsee, die Passagierin wird auf einer Insel zurückgelassen. Die Ombudsstelle rügt dafür die Polizei.
Zürichsee
Eine Frau wurde von der Polizei auf einer Insel auf dem Zürichsee im Winter zurückgelassen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kapitän wurde im Januar vergangenen Jahres auf dem Zürichsee verhaftet.
  • Seine Passagierin war zu dieser Zeit auf einer Insel und wurde zurückgelassen.
  • Das Vorgehen der Polizei findet die Ombudsstelle «doch zumindest ungewöhnlich».
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Eigentlich wollten ein Mann und eine Frau am 1. Januar vergangenen Jahres bloss eine Ausfahrt auf dem Zürichsee machen. Das Ganze endete aber mit einer Verhaftung und einer Beschwerde bei der Ombudsstelle. Die «Zürichsee-Zeitung» berichtet basierend auf dem Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle über den Fall.

Die beiden Ausflügler legten an einer Insel im Zürichsee an, die Frau stieg aus, der Mann wartet auf dem Boot. Ob es sich um Ufenau oder Lützelau handelt, geht aus dem Bericht nicht hervor, die Schilderungen wurden anonymisiert.

Kantonspolizei Zürich Boot
Die Seepolizei auf dem Zürichsee (Symbolbild). - Kantonspolizei Zürich

Auch ein Polizist legte kurz darauf an der Insel an und wollte die Frau kontrollieren. Sie hatte ihr Portemonnaie mit dem Ausweis aber auf dem Boot gelassen. Der Beamte ging also zum Boot, das etwas weiter draussen wartete. Bei der Kontrolle des Kapitäns fiel auf: Es lag ein Haftbefehl gegen ihn vor, der Mann schuldete dem Statthalteramt 500 Franken.

Der Polizist machte kurzen Prozess, verhaftete den Kapitän und brachte ihn auf das Polizeiboot. Das Boot der Ausflügler schleppte er ab, so ging es Richtung Polizeistation. Die Frau wurde auf der Insel zurückgelassen.

Polizist: «Das ist Ihr Problem, ich bin beschäftigt»

Darauf wies der Mann den Polizisten hin, seine Passagierin habe keine Rückfahrmöglichkeit. Der Beamte gab zu Protokoll, dass er dem Mann das Mobiltelefon gegeben habe, sodass er die Überfahrt organisieren kann. Der Verhaftete soll aber bloss den Polizeinotruf gewählt haben, um sich zu beklagen. Deshalb habe der Polizist die Frau selbst kontaktiert.

Anders lautet die Version des Kapitäns: Nachdem er den Polizisten auf die Situation hingewiesen habe, habe dieser die Frau angerufen. Er habe sie über die Verhaftung informiert. Dass sie festsitze, sei ihr Problem, er sei beschäftigt. Wegen dieses Verhaltens wurde eine Beschwerde bei der Ombudsstelle eingereicht.

Ombudsmann: «Doch zumindest ungewöhnlich»

Und der Ombudsmann kritisiert dann auch die Verhältnismässigkeit des Vorgehens. Es sei «doch zumindest ungewöhnlich», eine Person aufgrund eines Haftbefehls im Winter alleine auf einer Insel zurückzulassen. Vor allem, wenn es um 500 Franken geht.

Auch der Polizeikommandant gibt sich kritisch: Die Strafe sei zu einer Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt worden. Dadurch sei klar gewesen, dass der Kapitän kein Straftäter war. Somit wäre bei der Verhaftung das Mitnehmen einer Zivilperson möglich gewesen.

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Intern sei der Fall besprochen worden. Das Verhalten des Polizisten sei nicht rechtswidrig, aber auch nicht angemessen gewesen. Über mögliche Konsequenzen ist nichts bekannt.

Immerhin hatte die ohne Geld oder Ausweis und nur mit wenig Handyakku zurückgelassene Frau Glück im Unglück: Eine andere Gruppe befand sich ebenfalls auf der Insel. Und mit dieser konnte sie zurück aufs Festland fahren.

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