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Pilot wird nach F/A-18-Absturz im Jura 2015 angeklagt

Keystone-SDA
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Bern,

Im Jahr 2015 stürzte ein F/A-18-Kampfjet im französischen Jura ab. Die Militärjustiz hat nun Anklage gegen den Piloten erhoben.

F/A-18-Kampfjet
Seit 2021 hält die Luftwaffe an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr zwei bewaffnete Kampfflugzeuge für den Luftpolizeidienst bereit. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2015 stürzte ein F/A-18-Kampfjet im französischen Jura ab.
  • Nun hat die Schweizer Militärjustiz Anklage gegen den Piloten erhoben.

Nach dem Absturz eines F/A-18-Kampfjets im französischen Jura 2015 hat die Schweizer Militärjustiz Anklage gegen den Piloten erhoben.

Dieser war bei einem Luftkampftraining verunfallt. Er rettete sich leicht verletzt mit dem Schleudersitz. Das Flugzeug wurde zerstört.

Der Absturz geschah am 14. Oktober 2015, wie das Oberauditorat am Donnerstag mitteilte. Der F/A-18-Pilot flog mit zwei F-5 Tiger ein Luftkampftraining. Dabei kam es in der letzten Phase zu einem Strömungsabriss im linken Triebwerk.

Dadurch fiel die Leistung ab. Das Flugzeug drehte sich mit einer Walzbewegung nach links und verlor rasch Höhe. Der Pilot konnte es nicht mehr stabilisieren und betätigte den Schleudersitz. Der Jet stürzte auf einen Acker in der Nähe von Glamondans in der Nähe von Besançon im französischen Jura.

Pilot soll Vorschriften missachtet haben

Der Auditor wirft dem Piloten einerseits vor, dass dieser als Missionschef die Vorschriften für die minimale Flughöhe im Sichtluftkampf im Trainingsraum und angesichts des Wetters missachtete. Die beiden relevanten Sicherheitsflughöhen seien zu tief festgelegt worden.

Andererseits soll der Angeklagte Sorgfaltspflichten verletzt haben. Nach dem Strömungsabriss hat er demnach die vorgeschriebenen Sofortmassnahmen fehlerhaft oder gar nicht ausgeführt, was letztlich zum Absturz führte.

McDonnell Douglas F/A-18 Militärgericht
Ein Wrackteil des in der Nähe der französischen Stadt Besançon abgestürzten F/A-18-Kampfjets der Schweizer Armee im Oktober 2015. (Archivbild) - sda

Zudem hält die Anklage fest, dass aus nicht genau nachvollziehbaren Gründen das Warnsystem den Leistungsabfall im Triebwerk erst nach 24 Sekunden meldete. Der Auditor geht von einem technischen Versagen aus.

Der Pilot hätte aber spätestens zu diesem Zeitpunkt die für solche Fälle vorgeschriebenen und ihm als erfahrenen Flieger bekannten Massnahmen einleiten müssen.

Aufgrund dieser Punkte lautet die Anklage auf fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Militärmaterial. Der Fall wird vor dem Militärgericht 2 verhandelt werden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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