Neue Lösungen zur Bewirtschaftung von Geschiebe in Gewässern
Nach Naturereignissen wie Hochwasser muss oft viel Geschiebe aus Bächen und Flüssen geräumt werden, damit die Gewässer wieder genug Platz haben. Was mit den Tonnen an Kies, Sand und Schwemmholz zu geschehen hat, haben Gemeinden, Schwellenkorporationen, Baubranche und Kanton nun gemeinsam festgehalten.

Das Geschiebe aus Bächen und Flüssen wird vor allem im Emmental und im Berner Oberland zunehmend zur Herausforderung. Nach jedem grösseren Unwetter bleiben in den Geschiebesammlern tonnenweise Kies, Sand und Schwemmholz zurück, wie die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion in einer Mitteilung vom Montag schreibt.
In Erinnerung dürften viele noch die Bilder nach dem Unwetter in Brienz vom August 2024 sein. Nach einem intensiven Gewittersturm mit Starkregen füllten Steinbrocken und Holz den Geschiebesammler am Milibach innert Kürze, worauf ein Murgang Teile des Dorfs verwüstete. Wochenlang mussten Dreck, Schlamm, Kies und Felsbrocken abtransportiert werden.
Seitens der Wasserbauträger häuften sich laut dem Merkblatt zur Geschiebebewirtschaftung die Meldungen zu Problemen bei der Verwertung. Der Regierungsrat hat daher das kantonale Tiefbauamt beauftragt, kurz-, mittel- und langfristige Lösungsansätze zu erarbeiten und mit den Akteuren wie Schwellenkorporationen, Gemeinden, Regionalkonferenzen, der Baubranche und kantonalen Fachstellen abzustimmen.
Erste Priorität hat die Rückgabe des Geschiebes in Gewässer. Es ist eine rasch umsetzbare Massnahme. Voraussetzung ist eine Bewilligung im Rahmen des ordentlichen Gewässerunterhalts.
An der Emme beispielsweise werden dafür 25 Rückgabestellen definiert. Dort soll das Geschiebedefizit reduziert und die natürliche Dynamik des Gewässers gestärkt werden. Durch ein ökologisches Monitoring wird sichergestellt, dass Flora und Fauna keine negativen Einwirkungen durch die Rückgaben erleiden.
Auch temporäre Bewirtschaftungsplätze für Geschiebe können in der Nähe von Gewässern erstellt werden. Auch dazu braucht es aber eine Bewilligung. Gleiches gilt auch für das Einpflügen von Geschiebe und Feinsedimenten in Landwirtschaftsböden. Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bodenverbesserung zur landwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung. Die behördlichen Auflagen dazu seien jedoch hoch und eine Produktivitätssteigerung müsse nachweisbar sein, heisst es im Merkblatt.
Als letzte Bewirtschaftungsoption gilt die Wiederauffüllung von Kiesgruben oder das Ablagern in Deponien. Diese Option ist nur möglich, wenn die anderen Bewirtschaftungsformen nicht zielführend sind. Grobe organische Anteile müssen vor der Auffüllung oder Deponierung entfernt und das Geschiebe abgetropft werden.






