Pierre Maudet wurde in angeblicher Abhöraffäre entlastet

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Genève,

    Die Untersuchung gegen Pierre Maudet wegen einer angeblich unbewilligten Abhörung wurde eingestellt, das gab die Genfer Staatsanwaltschaft bekannt.

    Pierre Maudet führt ein Gespräch.
    Pierre Maudet waren wegen eines laufenden Strafverfahrens bereits Mitte September zahlreiche Kompetenzen entzogen worden. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Pierre Maudet hatte angeblich Gepäckträger am Genfer Flughafen unbewilligt abhören lassen.
    • Die Staatsanwaltschaft hat keinerlei glaubwürdig erscheinenden Indizien dafür gefunden.

    Der angeschlagene Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet ist in einer angeblichen Abhöraffäre entlastet worden. Die Genfer Staatsanwaltschaft stellte eine entsprechende Untersuchung ein, wie sie heute Montag mitteilte.

    Die Untersuchung war eröffnet worden, nachdem eine Genfer Tageszeitung im März 2018 von Gerüchten berichtet hatte, wonach Maudet Gepäckträger am Genfer Flughafen ohne Bewilligung durch die Bundesbehörden abhören liess. Über diese angeblichen «wilden» Telefonabhörungen hatte sich auch der Genfer Grossrat Jean Batou der linksaussen Partei «Ensemble à gauche» in einer dringlichen Anfrage an den Genfer Regierungsrat besorgt geäussert.

    Keine Indizien gefunden

    Die Genfer Staatsanwaltschaft teilte heute Montag mit, dass sie die Untersuchung im Dezember 2018 eingestellt hat. Sie habe keinerlei glaubwürdig erscheinenden Indizien dafür gefunden, dass an den Gerüchten etwas Wahres dran sei, schreibt die Staatsanwaltschaft.

    Sowohl der Nachrichtendienst des Bundes als auch die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei hätten gegenüber der Genfer Staatsanwaltschaft in Abrede gestellt, dass eine solche Abhöraktion stattgefunden habe. Die Bundesbehörden bestritten zudem jeglichen operativen Eingriff durch Maudet.

    Hätte Maudet eigenmächtig Telefonabhörungen angeordnet, hätte dies strafrechtliche Folgen haben können. Die Überwachung des Telefon- oder Postverkehrs ist mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz, das seit dem 1. September 2017 in Kraft ist, ausgeweitet worden. Sie darf jedoch nur durch die Bundesanwaltschaft oder den Nachrichtendienst des Bundes angeordnet werden. Zudem muss die Massnahme durch das Bundesverwaltungsgericht abgesegnet werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Pierre Maudet, Genfer Staatsrat.
    3 Interaktionen
    Vor FDP-Vorstand
    Pierre Maudet, Staatsrat Genf.
    3 Interaktionen
    Abu-Dhabi-Reise

    MEHR IN NEWS

    Hombrechtikon ZH
    Hombrechtikon ZH
    Wer künftig Einsitz als Gemeinderat/Gemeinderätin im Rorschacherberger Rathaus haben wird, darüber stimmen Bürgerinnen und Bürger am kommenden Sonntag ab. - zVg
    Rorschacherberg SG
    2 Interaktionen
    Vevey
    Volketswil ZH
    Volketswil ZH

    MEHR AUS GENèVE