Heute fällt das Urteil gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz
Heute Mittwoch fällt das Bezirksgericht Zürich sein Urteil im Fall um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Die Verkündung beginnt um 08.30 Uhr.

Das Wichtigste in Kürze
- Heute folgt die Urteilsverkündung im Fall Vincenz.
- Die Staatsanwaltschaft fordert eine sechsjährige Freiheitsstrafe.
- Die Verteidigung pocht auf vollumfängliche Freisprüche.
Das Bezirksgericht Zürich verkündet heute Mittwoch sein Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, seinen Geschäftskollegen Beat Stocker sowie die fünf weiteren Mitbeschuldigten. Die Urteilseröffnung beginnt um 08.30 Uhr.
Nach acht teilweise zähen Verhandlungstagen gingen die Befragungen und Plädoyers am 22. März zu Ende. Auch in seinem Schlusswort betonte Vincenz, dass er in seinen zwanzig Jahren bei Raiffeisen zwar Fehler gemacht und manchmal übertrieben habe. Er habe aber «nichts Unrechtmässiges getan».
Unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe
Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und seinem Geschäftskollegen Beat Stocker, dem ehemaligen Chef der Kreditkartenfirma Aduno, unter anderem Betrug vor.
Die beiden sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Aduno aufgekauft wurden. Bei diesen Transaktionen und Übernahmen sollen Vincenz und Stocker unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Vincenz wird zudem angelastet, private Auslagen auf Geschäftsspesen genommen zu haben. In der Anklageschrift sind Besuche in Stripclubs für insgesamt 200'000 Franken und private Reisen für 250'000 Franken aufgeführt. Vincenz hatte diese Ausgaben mit «Beziehungspflege zu Geschäftsleuten» begründet. Ein Tinder-Date in einem teuren Restaurant bezeichnete er als «Bewerbungsgespräch».
Staatsanwaltschaft fordert sechsjährige Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft beantragt für Vincenz und Stocker Freiheitsstrafen von je sechs Jahren. Fünf weitere Mitbeschuldigte sind angeklagt, weil sie Vincenz und Stocker Beihilfe geleistet haben sollen. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft bedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen sowie in einem Fall eine Geldstrafe.
Die Verteidiger der sieben Beschuldigten hatten die Anklage während des Prozesses heftig kritisiert: Sie bezeichneten dabei einzelne Passagen auch als «Quatsch» und als «beinahe schon spassig». Fakten würden konsequent ausgeblendet. Sie forderten vollumfängliche Freisprüche sowie angemessene Genugtuung für ihre Mandanten.