In der Schweiz wurden die Pflichtlager für Schmerzmittel freigegeben. Wegen Kapazitätsproblemen bei der Herstellung ist keine stabile Versorgung möglich.
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Die Medikamentenlager sollen mit einem Kredit des Bundesrates im Umfang von 540 Millionen Franken unterstütz werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Pflichtlager für morphinhaltige Schmerzmittel wurden freigegeben.
  • Es zeichnet sich eine schwere Mangellage solcher Medikamente ab.
  • Seit einem Jahr kommt es in der Schweiz immer wieder zu Versorgungsunterbrüchen.

In der Schweiz zeichnet sich eine schwere Mangellage bei morphinhaltigen Schmerzmitteln ab. Das Pflichtlager dieser oralen Opiate wird deshalb freigeben. Zurzeit werden nicht genügend orale, retardierte Opioide geliefert, um den Schweizer Markt stabil zu versorgen. Das hiess es am Montag in einer Mitteilung des Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hiess.

Gründe seien unter anderem Kapazitätsprobleme in der Herstellung der komplexen Produkte. Betroffen seien Produkte für Patientinnen und Patienten mit mittelstarken bis starken, lange anhaltenden Schmerzen, darunter Krebskranke. Einzelne Mittel würden aber auch in der Suchthilfe eingesetzt.

Seit rund einem Jahr komme es in der Schweiz immer wieder zu massiven Versorgungsstörungen mit oralen Opioiden, so das BWL. In der Schweiz gebe es jedoch nur wenige Anbieter mit stark unterschiedlicher Präsenz. Mit Pflichtlagern könne unterstützend in das Marktgeschehen eingegriffen werden.

Keine Entspannung durch Wechsel auf andere Mittel

Der Wechsel auf andere Opioide konnte die Situation laut Mitteilung nicht entspannen. Dies, da es auch bei verwandten Wirkstoffen zu Lieferengpässen kam. Ein Wechsel auf andere Opioide sei auch nicht für alle Patienten möglich.

In den vergangenen Monaten senkte das BWL für einzelne Wirkstoffe den Umfang der Lagerpflicht mehrmals leicht. Dies, damit der Markt versorgt werden konnte. Dies schrieb das BWL weiter.

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Medikamentenlager in einer Apotheke. (Symbolbild) - dpa

Bei der nächsten Lieferung seien die Lager dann wieder auf die ursprüngliche Menge aufgefüllt worden. Die Versorgungssituation habe sich in diesem Zeitraum aber nicht verbessert.

Derzeit sei nicht absehbar, wann die beteiligten Unternehmen die Versorgung der Schweiz mit oralen, retardierten Opioiden wieder sicherstellen können. Deshalb soll nun mit der Freigabe der Pflichtlager dem Markt flexibler und mit grösseren Mengen geholfen werden. Gesetzlich sei für diese Pflichtlager eine Reichweite von drei Monaten vorgegeben.

Die entsprechende Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für die Freigabe der Pflichtlager tritt am 15. März 2022 in Kraft.

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