In der Schweiz herrscht zurzeit Fachkräftemangel. Das Parlament will deshalb nun das Ausländergesetz lockern.
Ausländische Hausärzte mit Schweizer Hochschulabschluss sollen nach dem Willen des Parlaments von einer Ausnahmebewilligung profitieren können. (Archivbild)
Ausländische Hausärzte mit Schweizer Hochschulabschluss sollen nach dem Willen des Parlaments von einer Ausnahmebewilligung profitieren können. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fachkräftemangel beschäftigt die Schweiz weiterhin.
  • National- und Ständerat wollen ein weniger strenges Ausländergesetz.

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel wollen die Eidgenössischen Räte das Ausländergesetz lockern. Davon profitieren sollen Personen aus dem Nicht-EU- und Nicht-Efta-Raum, wenn sie einen Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene aufweisen.

Nachdem der Nationalrat im März einer Gesetzesvorlage des Bundesrats zustimmte, ist auch der Ständerat am Montag auf die Vorlage eingetreten. Sie geht für die Detailberatung noch einmal zurück an die vorberatende Ständeratskommission, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken Nicht-Eintreten beantragt hatte.

Erwerbstätigkeit muss von hohem Interesse für die Schweiz sein

Gemäss dem vom Bundesrat vorgelegten und vom Nationalrat noch leicht abgeänderten Gesetzesentwurf sollen bestimmte Personen profitieren. Die Bedingung: Sie arbeiten in einer Branche mit Fachkräftemangel. Auch muss ihre Erwerbstätigkeit «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse» für die Schweiz sein.

Im Auge hatten Bundesrat und Nationalrat beispielsweise Informatikerinnen, Techniker oder auch Medizinerinnen.

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