Wie der Kanton Glarus mitteilt, unterstützt der Regierungsrat die Stossrichtung der Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetz grundsätzlich.
Fridolin Kantonsfahne des Kanton Glarus an der Landsgemeinde auf dem Zaunplatz. - Kanton Glarus
Fridolin Kantonsfahne des Kanton Glarus an der Landsgemeinde auf dem Zaunplatz. - Kanton Glarus - Nau.ch / Nico Leuthold
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Gemäss dem Bundesrat sollen vorläufig Aufgenommene ihren Wohnsitz einfacher in einen anderen Kanton verlegen können, wenn sie dort arbeiten.

Auch anderen ausländischen Personen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Nachhaltige Arbeitsintegration ermöglichen

In seiner Vernehmlassungsantwort unterstützt der Glarner Regierungsrat die Stossrichtung der Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetz grundsätzlich.

Allerdings beantragt er, für die Bewilligung des Kantonswechsels auch auf die Situation im bisherigen Wohnsitzkanton abzustellen.

Damit soll eine umfassendere Prognose zur nachhaltigen Arbeitsintegration im neuen Kanton ermöglicht werden.

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