Obwohl der Bundesrat den Export von Schweizer Spionagesoftware ablehnt, kann dies gemäss Gesetz nicht generell verboten werden.
Software kann im Ausland zur Repression verwendet werden.
Software kann im Ausland zur Repression verwendet werden. - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund kann den Export von Spionagesoftware mit Verordnungen für vier Jahre verbieten.
  • Neu sollen diese Verbote ins Güterkontrollgesetz kommen, findet der Bundesrat.

Der Bundesrat will die Ausfuhr von Spionagesoftware und -Geräten verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese für Repression missbraucht werden. Der Bundesrat will dazu bis 2019 befristete Bestimmungen ins Güterkontrollgesetz aufnehmen.

Das Güterkontrollgesetz regelt den Handel mit militärisch und zivil verwendbaren Gütern, besonderen militärischen und strategischen Gütern. Dazu gehören zwar auch Software und Geräte zur Überwachung von Internet und Mobilfunk.

Auf Dauer regeln

Doch die Ausfuhr dieser Software und Geräte kann gemäss Gesetz nicht untersagt werden, nur weil befürchtet wird, dass sie zur Repression eingesetzt werden. Diese Verbote sind deshalb seit 2015 in einer Verordnung geregelt, die aber nur für vier Jahre Gültigkeit hat. Sie sollen nun ins Güterkontrollgesetz aufgenommen werden.

Die Verordnung hat sich in den Augen des Bundesrates bewährt. Bisher seien, gestützt auf die Verordnung, nur wenige Gesuche abgelehnt worden, schreibt der Bundesrat in der Botschaft, die er am Mittwoch dem Parlament zugestellt hat. Bis Ende März 2018 seien 304 Gesuche im Wert von 24 Millionen Franken bewilligt worden.

Kein generelles Verbot

Abgelehnt wurden im selben Zeitraum sechs Gesuche für Mobile-Subscriber-Identity-Catcher (IMSI-Catcher) sowie Geräte und Software für das Dekodieren und Analysieren von Funksignalen. Diese Gesuche hatten einen Wert von zusammengezählt 1,6 Millionen Franken. Von einem generellen Verbot sieht der Bundesrat ab.

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