Parlament heisst kleine Reform der politischen Rechte gut
E-Collecting, Persönlichkeitsschutz und erleichterte Abstimmung für Sehbehinderte: Mit den Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte setzt der Bundesrat verschiedene Aufträge des Parlaments um. Nun hat der Nationalrat letzte Differenzen zur kleinen Kammer bereinigt. Eine Übersicht über den Parlamentsbeschluss:

E-COLLECTING: Die Vorlage beinhaltet eine gesetzliche Grundlage für Versuche zum elektronischen Unterschriftensammeln, auch E-Collecting genannt. Die Versuche sollen bei fakultativen Referenden, Volksinitiativen und bei Wahlvorschlägen für die Nationalratswahlen möglich sein. Beiden Räten ist es wichtig, dass vor der definitiven Einführung dieses Instruments eine intensive, zeitlich und allenfalls örtlich begrenzte Versuchsphase stattfindet.
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: Blinde und sehbehinderte Personen sollen es leichter haben, unter der Wahrung des Stimmgeheimnisses selbstständig abzustimmen. Der Bund will Kantonen künftig Stimmzettel zur Verfügung stellen, die mittels Abstimmungsschablonen ausgefüllt werden können. Die Kantone werden ihrerseits ebenfalls Massnahmen treffen müssen, um die bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Das Parlament sprach sich dafür aus, dass die Stimmabgabe für Blinde und Sehbehinderte nicht nur erleichtert, sondern auch tatsächlich ermöglicht werden soll.
POLITISCHE BILDUNG: Der Nationalrat hat die Vorlage um einen Artikel zur politischen Bildung ergänzt. Demnach soll der Bund Massnahmen zur Demokratieförderung ergreifen können. Hierzu gehören insbesondere das Bereitstellen von Informationsangeboten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Rahmen von Demokratieförderungsprojekten. Der Bund soll auch privaten gemeinnützigen Trägerschaften Finanzhilfen gewähren können für die Durchführung von Projekten der politischen Bildung und der Demokratieförderung. Der Ständerat stimmte dieser Ergänzung zu. Er erhofft sich von der Bestimmung einen Schub für die Förderung der für das direktdemokratische System der Schweiz wichtigen politischen Bildung.
PERSÖNLICHKEITSSCHUTZ: Mitglieder eines Initiativkomitees sollen künftig anstelle ihrer Adresse bloss ihren Wohnort und das Geburtsjahr angeben müssen. Diese Änderung war im Parlament unbestritten.
STIMMRECHTSBESCHWERDEN: Zur Entlastung der Kantone sollen Stimmrechtsbeschwerden mit mutmasslich kantonsübergreifenden Auswirkungen künftig direkt an das Bundesgericht gerichtet werden können. Diese Änderung war im Parlament unbestritten.
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE: Beim sogenannten E-Counting, das heisst der elektronischen Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln, muss künftig von Gesetzes wegen eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Der Bundesrat setzt damit eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) um. Diese Änderung war im Parlament unbestritten.
ABSTIMMUNGSVERSCHIEBUNGEN: Der Bundesrat soll als Lehre aus der Corona-Pandemie die ausdrückliche Kompetenz erhalten, angesetzte Volksabstimmungen zu verschieben oder abzusetzen. Der Nationalrat hatte diesen Punkt zuerst aus der Vorlage gestrichen. Die Mehrheit argumentierte, dass die vorgeschlagene Formulierung zu Unsicherheiten führen könne und keinen Mehrwert bringe, da diese Kompetenz schon heute aus dem geltenden Recht abgeleitet werden könne. Einen Alternativvorschlag des Ständerates hingegen segnete auch die grosse Kammer ab. Demnach kann der Bundesrat eine angeordnete Abstimmung verschieben oder absagen, wenn es zu einer schweren Störung der Stimmabgabe gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht. Für diesen Fall ist der Bundesrat verpflichtet, die Abstimmung innerhalb von zehn Monaten nach Wegfall der Störung zu wiederholen.
ABSTIMMUNGSTERMINE: Keine neuen Vorgaben gibt es für den Bundesrat bei der Zuteilung von Vorlagen auf Abstimmungstermine. Ursprünglich wollte der Nationalrat einen Passus in die Vorlage einbauen, wonach abstimmungsreife Volksinitiativen grundsätzlich nach dem Datum ihrer Einreichung der Volksabstimmung unterbreitet werden sollen. Erlasse, gegen die das Referendum ergriffen wurde, sollten nach dem Datum der Schlussabstimmung schnellstmöglich an die Urne kommen. Damit hätten taktische, politisch motivierte Manöver des Bundesrats bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine vermieden werden sollen. Der Ständerat wollte dem Bundesrat dagegen keine neuen Vorgaben bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine machen. Nach Ansicht der Mehrheit der kleinen Kammer hätte die neue Bestimmung zu viele Unklarheiten mit sich gebracht. Diese Ansicht setzte sich am Ende auch im Nationalrat durch. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.










